Abschnitt 5.5 - 5.5 Weitere Maßnahmen
Außer den aufgezeigten Maßnahmen sind noch folgende Maßnahmen möglich:
SELV (Schutzkleinspannung) nach VDE 0100-410 Abschnitt 414
Schutztrennung nach VDE 0100-410 Abschnitt 413
In Bereichen mit erhöhter elektrischer Gefährdung sind die Maßnahmen nach DGUV Information 203-004 "Einsatz elektrischer Betriebsmittel bei erhöhter elektrischer Gefährdung" anzuwenden.
Bei der Verwendung von Stromerzeugern sind die Maßnahmen nach DGUV Information 203-032 "Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen" anzuwenden.
In IT-Systemen nach VDE 0100-410 Abschnitt 411.6 muss ein Isolationsfehler erkannt werden, z. B. durch Isolationsüberwachungseinrichtungen (IMDs). Der Isolationsfehler ist unverzüglich zu beseitigen. Sofern eine Isolationsüberwachungseinrichtung nicht überwacht wird, muss die elektrische Anlage beim Auftreten des ersten Fehlers abschalten. Überwacht heißt hier, dass die Wahrnehmung der Meldung sichergestellt ist und Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung durch eine Elektrofachkraft eingeleitet werden.