DGUV Information 203-006 - Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen

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Abschnitt 5.4 - 5.4 Steckdosen in einer bestehenden Installation

5.4.1 Steckdose mit unbekannter Schutzmaßnahme

Um die in Abschnitt 3.2 genannten Steckdosen einer Gebäudeinstallation nutzen zu können, ist ein ergänzender Schutz erforderlich. Dieser kann durch eine ortsveränderliche Schutzeinrichtung zur Schutzpegelerhöhung nach VDE 0661 (PRCD) realisiert werden, die nachfolgende Anforderungen erfüllt:

  • Bemessungsdifferenzstrom IΔn ≤ 30 mA

  • allpolig schaltend, einschließlich Schutzleiter

  • Unterspannungsauslösung

  • kein selbstständiges Wiedereinschalten nach Spannungswiederkehr

Außerdem muss diese Schutzeinrichtung folgende ergänzende Funktionen aufweisen:

  • die Schutzeinrichtung darf sich nicht einschalten lassen, wenn der Schutzleiter des speisenden Netzes unterbrochen ist oder unter Spannung steht

  • wenn während des Betriebes der Schutzleiter im speisenden Stromkreis unterbrochen wird, muss die Schutzeinrichtung abschalten

  • beim Auftreten von Fremdspannung auf dem Schutzleiter, z. B. durch Anbohren einer Leitung eines anderen Stromkreises, darf die Schutzeinrichtung den Schutzleiter nicht abschalten

5.4.1.1 Wechselstrom-Steckdosen

Für einen ergänzenden Schutz von Wechselstrom-Steckdosen kann eine einphasige ortsveränderliche Schutzeinrichtung mit den in Abschnitt 5.4.1 genannten Anforderungen und ergänzenden Funktionen über eine genormte Steckvorrichtung zwischen ein Betriebsmittel und eine Steckdose geschaltet werden oder in Betriebsmitteln, z. B. in Leitungsrollern oder mobilen Verteilern, integriert sein.

Die Frage, ob beim Einschalten dieser als PRCD-S bekannten Schutzeinrichtung das Tragen von Handschuhen zulässig ist, beantwortet die Betriebsanleitung des Herstellers.

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Abb. 16
PRCD-S

In ungeerdeten Netzen, z. B. hinter ungeerdeten Stromerzeugern, ist diese Schutzeinrichtung nicht zu verwenden.

5.4.1.2 Drehstrom-Steckdosen

Für einen ergänzenden Schutz von Drehstrom-Steckdosen kann eine mehrphasige ortsveränderliche Schutzeinrichtung mit den in Abschnitt 5.4.1 genannten Anforderungen und ergänzenden Funktionen über eine genormte Steckvorrichtung zwischen ein Betriebsmittel und eine Steckdose geschaltet werden oder in Betriebsmitteln, z. B. in mobilen Verteilern, integriert sein. Anforderungen aus VDE 0661, die auch für eine mehrphasige ortsveränderliche Schutzeinrichtung anwendbar sind, müssen berücksichtigt werden.

Wenn im Fehlerfall glatte Gleichfehlerströme von mehr als 6 mA auftreten, können RCDs vom Typ A oder F in der vorgelagerten elektrischen Anlage unwirksam werden. Das kann verhindert werden durch die Verwendung einer mehrphasigen ortsveränderlichen Schutzeinrichtung, welche die erforderlichen Eigenschaften zur Fehlerstromerfassung einer RCD vom Typ B oder B+ aufweist und mittels einer Zusatzfunktion eine Abschaltung bei glatten Gleichfehlerströmen von mehr als 6 mA bewirkt.

Anmerkung
Eine RCD vom Typ B oder B+ mit der Bezeichnung MI verfügt über eine solche Zusatzfunktion und gewährleistet als Bestandteil einer mehrphasigen ortsveränderlichen Schutzeinrichtung, z. B. als mobiler Verteiler, mit den im Abschnitt 5.4.1 genannten zusätzlichen Anforderungen und ergänzenden Funktionen einen ergänzenden Schutz von Drehstromsteckdosen.

Als wirksame Schutzmaßnahme ist immer auch der Einsatz eines Trenntransformators zum Betrieb eines einzelnen Verbrauchsmittels möglich.

5.4.2 Geprüfte Steckdose ohne RCD

Die Steckdose muss nachweislich frei von Installationsfehlern sein.

Die Schutzmaßnahmen müssen bekannt und die Prüfungen nach Abschnitt 7 nachgewiesen sein.

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Abb. 17
Mobiler Verteiler mit RCD, Leitungsschutzschaltern und mehreren Steckdosen

Der Anwender muss hinter einer solchen Steckdose in jedem Fall eine RCD entsprechend den Festlegungen der Abschnitte 5.2 und 5.3 einsetzen.

5.4.3 Geprüfte Steckdose mit geeigneter RCD

Die Steckdose muss nachweislich frei von Installationsfehlern sein.

Die Schutzmaßnahmen müssen bekannt und die Prüfungen nach Abschnitt 7 nachgewiesen sein.

Eine geeignete RCD muss die Anforderungen nach den Abschnitten 5.2 und 5.3 erfüllen.

Unter diesen Voraussetzungen darf die Steckdose direkt als Anschlusspunkt genutzt werden.

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Abb. 18
Stationärer Verteiler mit zugewiesenen, geprüften Steckdosen und geeigneter RCD