Abschnitt 5.3 - 5.3 Maßnahmen beim Einsatz frequenzgesteuerter Betriebsmittel
Frequenzgesteuerte Betriebsmittel sind deutlich zu kennzeichnen. Hinweise können aus der Betriebsanleitung entnommen werden.
Abb. 13
Beispiel für die Kennzeichnung eines Betriebsmittels mit Frequenzumrichter (FU)
Frequenzgesteuerte Betriebsmittel verursachen aufgrund von EMV-Maßnahmen betriebsbedingte Ableitströme, die über den Schutzleiter abfließen. Diese Ableitströme können RCDs zur Auslösung bringen. Aus diesem Grund ist darauf zu achten, dass die ausgewählten Betriebsmittel möglichst geringe Ableitströme (weniger als 30 % des Bemessungsdifferenzstroms) verursachen.
Um im Falle einer Unterbrechung des Schutzleiters eine Gefährdung zu minimieren, ist es sinnvoll, erdungsunterstützende Maßnahmen zu treffen, z. B. zusätzliche Erdungsspieße an ortsfesten Betriebsmitteln der Schutzklasse I oder am Baustromverteiler.
5.3.1
Mehrphasig betriebene elektrische Betriebsmittel mit Frequenzumrichtern
Diese Betriebsmittel, z. B. Krane, Aufzüge, Schweißumformer, können folgende Fehlerströme erzeugen:
hochfrequente Wechselfehlerströme, die von einer pulsstromsensitiven RCD vom Typ A nicht erkannt werden und daher nicht zur Auslösung führen,
glatte Gleichfehlerströme, die nicht zur Auslösung von pulsstromsensitiven RCDs vom Typ A oder F führen und diese unwirksam machen.
Deshalb dürfen diese elektrischen Betriebsmittel hinter einer RCD vom Typ A oder F nicht betrieben werden. Der Schutz im Fehlerfall kann nur sichergestellt werden durch
den Einsatz von allstromsensitiven RCDs vom Typ B oder B+,
Trenntransformatoren mit nur einem angeschlossenen Verbrauchsmittel,
Festanschluss, wobei die Maßnahmen nach VDE 0100-410 angewendet und die Abschaltbedingungen eingehalten werden müssen sowie die nachgeschalteten Stromkreise keine Steckdosen enthalten dürfen.
5.3.2
Einphasig betriebene steckerfertige elektrische Betriebsmittel mit Frequenzumrichter
oder Phasenanschnittsteuerung
Steckerfertige Betriebsmittel bis 4 kVA dürfen keine glatten Gleichfehlerströme erzeugen.
Bei steckerfertigen Betriebsmitteln mit Phasenanschnittsteuerung ist grundsätzlich eine RCD vom Typ A ausreichend.
Bei einphasigen Betriebsmitteln mit Frequenzumrichter, z. B. Rüttler, Bohrhämmer, können neben Wechsel- und Pulsfehlerströmen der Netzfrequenz auch nieder- und höherfrequente Wechselfehlerströme auftreten, die von RCDs vom Typ A nicht ausreichend empfindlich erkannt werden. In diesen Fällen sind RCDs vom Typ F erforderlich.
Hinweis |
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Die Eigenschaften der Fehlerstromerfassung in einer RCD vom Typ F sind in einer RCD vom Typ B oder B+ enthalten. |
Abb. 14
Symbole auf RCDs
Abb. 15
4-polige RCDs