Abschnitt 4.4 - 4.4 Leitungen
Als bewegliche Leitungen sind grundsätzlich mehradrige Leitungen der Bauart HH07RN-F zu verwenden.
Werden andere Leitungsbauarten verwendet, müssen diese, den vorherrschenden Umgebungsbedingungen entsprechend, eine mindestens gleichwertige Beständigkeit gegenüber Wasser, mechanischen und thermischen Einwirkungen aufweisen (siehe auch Abschnitt 6.1).
Für besonders hohe mechanische Beanspruchung sind Leitungen der Bauart NSSHÖU geeignet.
An Stellen, an denen Leitungen mechanisch besonders beansprucht werden können, sind sie geschützt zu verlegen. Eine Leitung gilt als geschützt verlegt, wenn sie z. B.
hochgelegt, z. B. Kabelbrücke,
im Erdreich,
im Schutzrohr oder
in einer ausreichend tragfähigen Konstruktion, z. B. Überfahrschutz, verlegt
ist.
Abb. 11
Überfahrschutz aus hoch belastbarem Material
Für die Verlegung von nicht flexiblen Kabeln ist VDE 0100-520 zu beachten.