DGUV Information 203-006 - Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen

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Abschnitt 4.4 - 4.4 Leitungen

Als bewegliche Leitungen sind grundsätzlich mehradrige Leitungen der Bauart HH07RN-F zu verwenden.

Werden andere Leitungsbauarten verwendet, müssen diese, den vorherrschenden Umgebungsbedingungen entsprechend, eine mindestens gleichwertige Beständigkeit gegenüber Wasser, mechanischen und thermischen Einwirkungen aufweisen (siehe auch Abschnitt 6.1).

Für besonders hohe mechanische Beanspruchung sind Leitungen der Bauart NSSHÖU geeignet.

An Stellen, an denen Leitungen mechanisch besonders beansprucht werden können, sind sie geschützt zu verlegen. Eine Leitung gilt als geschützt verlegt, wenn sie z. B.

  • hochgelegt, z. B. Kabelbrücke,

  • im Erdreich,

  • im Schutzrohr oder

  • in einer ausreichend tragfähigen Konstruktion, z. B. Überfahrschutz, verlegt

ist.

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Abb. 11
Überfahrschutz aus hoch belastbarem Material

Für die Verlegung von nicht flexiblen Kabeln ist VDE 0100-520 zu beachten.