DGUV Information 203-006 - Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen

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Abschnitt 4.3 - 4.3 Baustromverteiler

Baustromverteiler müssen während des Betriebes jederzeit frei zugänglich sein.

Baustromverteiler müssen den Festlegungen der VDE 0660-600-4 entsprechen und mindestens die Schutzart IP 44 aufweisen. Zusätzlich sind die Anforderungen der VDE 0100-704 zu beachten.

Jeder Baustromverteiler muss eine Einrichtung zum Trennen der Einspeisung enthalten.

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Abb. 9
Baustromverteiler mit Festanschluss

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Abb. 10
Baustromverteiler mit Gerätestecker

Fest angeschlossene Baustromverteiler mit Steckdosen (Anschlusspunkte) müssen eine Einrichtung zum Trennen der Einspeisung, die gegen Einschalten abschließbar und für Laien benutzbar ist, enthalten (Hauptschalter). Eine verschließbare Umhüllung ist nicht ausreichend.

Diese Forderungen gelten nicht für Baustromverteiler, die vom Hersteller mit einer Steckvorrichtung zur Energieeinspeisung ausgestattet wurden. Durch Ziehen des Steckers wird eine elektrische Trennung erzielt, so dass die Steckvorrichtung die Funktion eines Hauptschalters übernimmt.

Die Maßnahmen gegen elektrischen Schlag, die im Baustromverteiler realisiert werden müssen, sind im Abschnitt 5 beschrieben.

Bei extremen Temperaturen sind nur Betriebsmittel zu verwenden, die hierfür geeignet sind. Schaltgeräte, z. B. RCDs, müssen für Temperaturen bis -25 °C geeignet sein, wenn mit Temperaturen unter -5 °C gerechnet werden muss. ccc_1565_as_12.jpg

Steckbare Verteiler ohne eigene RCDs dürfen nur hinter Anschlusspunkten von Baustromverteilern mit 30-mA-RCD betrieben werden.