DGUV Information 203-006 - Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Schutzerdung und Schutzpotentialausgleich

4.2.1 Erdungsanlage

Für die elektrische Anlage einer Baustelle ist, in der Regel am Übergabepunkt aus dem vorgelagerten Netz, ein Anschluss an eine Erdungsanlage vorzusehen. Als Haupterdungsschiene wird in der Regel die PE-Schiene im Anschlussschrank verwendet. Hier werden der PE- bzw. PEN-Leiter der Zuleitung, der Schutzleiter der abgehenden Leitung und der Erdungsleiter zum Erder angeschlossen.

Des Weiteren sind die TAB (Technische Anschlussbedingungen) der Netzbetreiber zu beachten.

Die Anschlüsse an Erdungsschienen müssen zuverlässig ausgeführt und dürfen nur mit Hilfe eines Werkzeugs lösbar sein.

Der Anschluss eines Erdungsleiters an einen Erder muss fest und elektrisch zuverlässig ausgeführt werden. Die Verbindung muss durch Schweißen, Pressverbinder, Klemm- oder andere mechanische Verbinder hergestellt werden.

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Abb. 5
TN-C-System - Aufteilung des PEN in TN-C-S erfolgt im Anschluss-Schrank

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Abb. 6
TN-C-System - Aufteilung des PEN in TN-C-S kann auch im nachgelagerten Netz der Baustelle erfolgen

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Abb. 7
TT-System - die Niederohmigkeit der Erdverbindung ist sicherzustellen

Bei der Errichtung einer Erdungsanlage ist im Rahmen der Inbetriebnahmeprüfung nach VDE 0100-600 die Niederohmigkeit des Erderwiderstands nachzuweisen.

4.2.2 Schutzpotentialausgleich

Der Schutzpotentialausgleichsleiter für die Verbindung zur Erdungsschiene muss einen Mindestquerschnitt haben von nicht weniger als

  • 6 mm2 Kupfer,

  • 16 mm2 Aluminium oder

  • 50 mm2 Stahl.

Unabhängig vom Leitermaterial sollte aus Gründen der mechanischen Belastbarkeit auf Baustellen der Querschnitt von Schutzpotentialausgleichsleitern für die Verbindung mit der Erdungsschiene mindestens 16 mm2 betragen.

4.2.3 Baustellencontainer

Für eine Gruppe von mindestens zwei nebeneinander aufgebauten Baustellencontainern, von denen mindestens einer elektrisch angeschlossen ist, ist in Anlehnung an DIN 18014 eine Erdungsanlage vorzusehen. Diese kann mittels Stab-, Tiefen- oder Ringerder ausgeführt werden. Dieser Erder ist in der Regel über den Erdungsleiter mit der Haupterdungsschiene (PE-Schiene des/der versorgenden Baustromverteiler) zu verbinden.

Von der Haupterdungsschiene ist ein Schutzpotentialausgleichsleiter an einen (ersten) Baustellencontainer mit mindestens 16 mm2 anzuschließen. Alle Container sind zusätzlich untereinander mittels Schutzpotentialausgleichsleiter mit mindestens 16 mm2 zu verbinden.

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Abb. 8
Baustellencontainer - Erdung und Schutzpotentialausgleich (hier grün-gelbe Verbindungen vom Baustromverteiler zum und zwischen den Containern)

Wenn wegen zu großer Entfernung zwischen speisendem Verteiler und Container eine direkte Verbindung über Schutzpotentialausgleichsleiter nicht sinnvoll ist, wird die Erdungsleitung direkt am Container angeschlossen.

Für diese Erdungsanlage ist im Rahmen der Inbetriebnahmeprüfung nach VDE 0100-600 die Niederohmigkeit des Erderwiderstands nachzuweisen.

Festlegungen zum Blitzschutz sind in dieser DGUV Information nicht enthalten.