DGUV Information 203-006 - Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen

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Abschnitt 4.1 - 4 Energieverteilung
4.1 Stromversorgungssysteme

Die Anlage zur elektrischen Energieversorgung einer Bau- oder Montagestelle besteht aus Übergabepunkt, Verbindungsleitungen, Verteilern, Schutzeinrichtungen und Anschlusspunkten.

Als Netzsysteme sind nach dem Übergabepunkt TN-C-, TN-S-, TT- und IT-Systeme zulässig.

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Abb. 2
Versorgung einer größeren Baustelle (Anschluss-, GruppenVerteiler-, GroßGeräte-Verteiler-, Verteiler-, EndVerteiler-Schrank)

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Abb. 3
Versorgung einer kleineren Baustelle mit nur einem AnschlussVerteiler-Schrank

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Abb. 4
Beispiel für eine fachgerechte und zuverlässige Ausführung der Erdung

Das TN-C-System darf nur angewendet werden, wenn Leitungsquerschnitte von mindestens 10 mm2 Cu oder 16 mm2 Al verwendet werden. Die Leitungen dürfen während des Betriebes nicht bewegt werden und sind mechanisch geschützt zu verlegen. Leitungen gelten als geschützt verlegt, wenn sie hochgelegt sind (Kabelbrücke) oder durch ein Schutzrohr oder in einer ausreichend tragfähigen Konstruktion (Überfahrschutz) mechanische Schädigungen verhindert werden.

Im TN-System sollten zur Gewährleistung einer sicheren Erdverbindung möglichst alle Baustromverteiler zusätzlich geerdet werden, z. B. durch Erdspieße.

Im TT-System muss zur Einhaltung der Abschaltbedingungen die Erdverbindung ausreichend niederohmig sein. Dazu ist jeder Baustromverteiler separat zu erden. Um die Schutzmaßnahme dauerhaft sicherzustellen, ist insbesondere bei der Verwendung von Erdspießen auf eine fachgerechte und zuverlässige Ausführung der Erdung zu achten.

In der Nähe von elektrifizierten Gleisanlagen sind die Erdspieße aufgrund von Rückströmen im Erdreich in einem ausreichenden Abstand (ca. 10 m) von den Gleisanlagen zu setzen.