DGUV Information 203-006 - Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen

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Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen
(DGUV Information 203-006)

Information

ccc_1565_as_1.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Ausgabe Mai 2022

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Änderungen zur letzten Ausgabe Mai 2012:

  • redaktionelle Überarbeitung

  • Aufnahme neuer Abschnitte zu

    • Baustromverteilern, Erdung und Potentialausgleich (auch an Baustellencontainern)

    • Ortsveränderlichen Schutzeinrichtungen für Drehstrom-Steckdosen

    • Bauwegebeleuchtung im Roh- und Ausbau

  • Aktualisierung von Abbildungen

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InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Energieversorgung3
Energieversorgungsnetz3.1
Steckdosen in einer Gebäudeinstallation3.2
Stromerzeuger3.3
Energieverteilung4
Stromversorgungssysteme4.1
Schutzerdung und Schutzpotentialausgleich4.2
Baustromverteiler4.3
Leitungen4.4
Maßnahmen vor dem Anschlusspunkt zum Schutz gegen elektrischen Schlag5
Stromkreise ohne Steckdosen5.1
Stromkreise mit Steckdosen5.2
Maßnahmen beim Einsatz frequenzgesteuerter Betriebsmittel5.3
Steckdosen in einer bestehenden Installation5.4
Weitere Maßnahmen5.5
Prüfungen5.6
Elektrische Betriebsmittel und nichtstationäre elektrische Anlagen6
Leitungen6.1
Leitungsroller6.2
Schutzverteiler6.3
Installationsmaterial6.4
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel6.5
Leuchten6.6
Instandsetzung, Wartung und Prüfungen7
Durchführung und Prüffristen7.1
Prüfnachweis7.2
Kurzzeichen und Symbole auf elektrischen BetriebsmittelnAnhang 1
Schutzarten nach DIN EN 60529 (VDE 0470-1)Anhang 2
Kennzeichnung von Kabeln und LeitungenAnhang 3
LiteraturverzeichnisAnhang 4

Vorbemerkung

Diese DGUV Information stellt die Anforderungen an elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen übersichtlich zusammen und enthält die für den Betrieb notwendigen Ergänzungen, um das erforderliche Schutzniveau sicherzustellen.

Der Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel erfordert nach § 3 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) eine Gefährdungsbeurteilung. Die vorliegende DGUV Information ist bei der Erstellung dieser Gefährdungsbeurteilung hilfreich.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind so auszuwählen und zu betreiben, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung eine Gefährdung vermieden wird (Auswahl geeigneter Arbeitsmittel und deren sichere Verwendung gemäß § 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)).

Auf Bau- und Montagestellen sind elektrische Betriebsmittel in hohem Maße schädigenden Einflüssen wie z. B. mechanische Beanspruchung und Feuchtigkeit ausgesetzt. Damit geht von den dort verwendeten elektrischen Betriebsmitteln eine erhöhte Gefährdung aus, die besondere Maßnahmen erfordert.

Beim Vorliegen besonderer Gefährdungen sind weitere Bestimmungen zu beachten, z. B. bei erhöhter elektrischer Gefährdung die DGUV Information 203-004 "Einsatz elektrischer Betriebsmittel bei erhöhter elektrischer Gefährdung".