DGUV Information 203-005 - Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbereichen

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Abschnitt 5 - 5 Kennzeichnung

Um die Auswahl geeigneter Betriebsmittel zu erleichtern, wird deren eindeutige Kennzeichnung, z. B. mit "K1" oder "K2", entsprechend der Kategorisierung nach Abschnitt 4 empfohlen. Dazu muss der Unternehmer die Beschäftigten hinsichtlich der Bedeutung der Kennzeichnung unterweisen.

Sind im Betrieb nur Geräte einer Kategorie vorhanden, kann eine Kennzeichnung entfallen.