DGUV Information 214-080 - Sicheres Kuppeln von Fahrzeugen

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Abschnitt 4 - 4 Empfehlungen und Hinweise für die Neubeschaffung von Fahrzeugen

Um das Kuppeln von Fahrzeugen für Ihr Fahrpersonal zu erleichtern und zusätzlich das Arbeiten sicherer zu machen, lohnt es sich für Sie als Unternehmer bzw. Unternehmerin - auch mit Blick auf eine wirtschaftliche und schnelle Arbeitserledigung - bereits bei der Neubeschaffung von Fahrzeugen auf Folgendes achten:

  • Die Bremsbetätigungseinrichtungen am Anhänger (Löseventile, Feststellbremsventile) befinden sich an der Seite (s. Abbildung 33). Dies entspricht dem Stand der Technik.

  • Betätigungseinrichtungen dürfen nicht verwechselbar und müssen klar und eindeutig gekennzeichnet sein. Das gilt auch für Luftfeder- und Liftachsstellteile.

  • Unterlegkeile sollten in der Nähe der Hinterachse bzw. des Zentralachsaggregats untergebracht, leicht zugänglich und zu sichern sein. Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist: Sehen Sie am Anhänger immer zwei Unterlegkeile vor (s. Abbildung 34).

  • Pneumatische Schnellkupplungen, bei denen die Bremsluftleitungen in einer Einheit zusammengefasst sind, vermeiden Fehler beim Verbinden oder Trennen der Leitungen (s. Abbildung 35).

    Diese können auch zusätzlich zu den konventionellen Kupplungsköpfen vorgesehen werden. Eine Nutzung von Adaptersystemen ist ebenfalls möglich. Dann ist auch die freie Austauschbarkeit weiter gewährleistet.

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Abb. 32
Seitliche Bremsbetätigungseinrichtungen

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Abb. 33
Möglichst zwei Unterlegkeile je Anhänger

  • Kupplungsköpfe und Steckdosen für die Versorgungsleitungen sollten sich nicht in einer besonders ungünstigen, bei Fehlkuppelversuchen stark gefährdeten Position, befinden.

  • Arbeitsscheinwerfer am Zugfahrzeug erleichtern das Kuppeln und Anschließen der Verbindungsleitungen im Dunkeln.

  • Systeme, die automatisch die Feststellbremse des Anhängers nach dem Trennen der Bremsluftleitungen betätigen und nur bewusst wieder gelöst werden können.

  • Automatische Abdeckung der Bremsluftanschlüsse nach dem Trennen trägt dazu bei, Verunreinigungen zu vermeiden.

  • Die automatische Feststellbremse im Zugfahrzeug wird aktiviert, wenn Ihre Fahrerin bzw. Ihr Fahrer keine Bedienung mehr ausübt und den Fahrersitz verlässt. Die Feststellbremse kann erst wieder gelöst werden, wenn Ihre Fahrerin bzw. Ihr Fahrer sich in Bedienbereitschaft befindet oder mit entsprechenden Handlungen ihren bzw. seinen Fahrwunsch signalisiert.

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Abb. 34
Schnellkuppel-System

  • Ein Kamera-Monitor-System macht den Kuppelvorgang bei Bolzenkupplungen sicherer, leichter und vermeidet Schäden.

  • Höheneinstelleinrichtungen an Gelenkdeichselanhängern sollen leicht und gefahrlos bedienbar sein.

  • Fernbetätigungseinrichtungen an Anhängekupplungen müssen leicht und gefahrlos bedienbar sein.

  • Deichselanhänger sollten Parkdosen für Stecker und Bremsluftkupplungen haben, damit diese nicht bis auf den Boden durchhängen und verschmutzt bzw. beschädigt werden (s. Abbildung 36).

  • Für Zugmaschinen, mit denen häufig auf-/abgesattelt wird, empfiehlt sich die Ausrüstung mit Sensor-Sattelkupplungen. Diese ermöglichen eine einfache und wirksame Kontrolle, ob die Verbindung ordnungsgemäß hergestellt und gesichert ist. Dadurch können folgenschwere Verluste von Sattelanhängern während der Fahrt wirksam vermieden werden.

  • Eine zusätzliche Kontrolleinrichtung bei Sattelkupplungen zur Prüfung des Verschlusszustandes, z. B. eine sensorgesteuerte Leuchtdiode, ist nützlich.

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Abb. 35
Parkdose

  • Bei geringen Platzverhältnissen zwischen Sattelanhänger und Zugmaschine mit schlechter Erreichbarkeit des Handhebels ist eine vom Hersteller zugelassene Verlängerung des Handhebels sinnvoll.

  • Die Standfläche auf der Sattelzugmaschine muss ausreichend groß, rutschhemmend und als Rost ausgeführt sein, kein "Tränenblech" oder ähnlich geschlossene Kontur.

Betriebsanleitungen für die jeweilige Verbindungseinrichtung müssen vorhanden sein. Beachten Sie auch den "Einkaufsratgeber für gewerblich genutzte Fahrzeuge" der BG Verkehr.