DGUV Information 214-080 - Sicheres Kuppeln von Fahrzeugen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3 - 3 Einweisen von Fahrzeugen

Nachfolgend werden die für das Einweisen wichtigsten Verhaltensregeln und Handzeichen dargestellt.

Die fahrende Person muss:

  • alle Handsignale mit der einweisenden Person zuvor absprechen,

  • das Fahrzeug sofort anhalten, wenn sie die einweisende Person nicht mehr sieht.

Die einweisende Person achtet darauf, dass sie:

  • eine Warnkleidung trägt,

  • sich im Sichtbereich der fahrenden Person aufhält,

  • nicht rückwärts läuft,

  • während des Einweisens keine weiteren Tätigkeiten ausführt, wie z. B. mit dem Handy zu telefonieren.

ccc_1557_as_55.jpgWenn Sie die einweisende Person nicht mehr sehen - sofort anhalten!ccc_1557_as_50.jpg

ccc_1557_as_72.jpg

Abb. 31
Handzeichen zum Einweisen von Fahrzeugen