DGUV Information 203-004 - Einsatz elektrischer Betriebsmittel bei erhöhter elek...

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen
Abschnitt 8, 8 Unterweisung
Abschnitt 8
Einsatz elektrischer Betriebsmittel bei erhöhter elektrischer Gefährdung (DGUV Information 203-004)
Titel: Einsatz elektrischer Betriebsmittel bei erhöhter elektrischer Gefährdung (DGUV Information 203-004)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 203-004
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 8 – 8 Unterweisung

Die Beschäftigten sind, z. B. auf der Grundlage von Betriebsanweisungen, über die Schutzmaßnahmen zu unterweisen, die aufgrund der besonderen Gefahren beim Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln in Bereichen mit erhöhter elektrischer Gefährdung festgelegt wurden.

Diese Unterweisung muss vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig, mindestens einmal jährlich, erfolgen.

Die Unterweisung ist zu dokumentieren.