DGUV Information 210-001 - Sichere Beförderung von Flüssiggasflaschen und Druckgaspackungen mit Fahrzeugen auf der Straße

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Abschnitt 3 - 3 Eigenschaften von Flüssiggas und Gefährdungen

Bei normalem Druck und normaler Temperatur ist Flüssiggas gasförmig. Es lässt sich aber durch geringen Überdruck verflüssigen und ist dann in einem Behälter, z. B. Flüssiggasflasche, in der flüssigen und gasförmigen Phase vorhanden.

Die folgenden Eigenschaften von Flüssiggas sind sicherheitsrelevant:

  • Flüssiggas ist in der Gasphase brennbar und kann mit Luft bzw. Sauerstoff explosionsfähige Gemische bilden.

  • Ein Flüssiggas-Luft-Gemisch ist bereits ab einem Flüssiggasanteil von ca. 2 Vol.-% explosionsfähig.

  • Da Flüssiggas im gasförmigen Zustand ungefähr doppelt so schwer wie Luft ist, sinkt es zu Boden; es kann sich in Bodenvertiefungen, z. B. Kanälen oder tiefer gelegenen Räumen, sammeln.

  • Flüssiggas ist unsichtbar.

  • Reines Flüssiggas ist geruchlos; zur besseren geruchlichen Wahrnehmung werden Duftstoffe beigemischt (Odorierung).

  • Der Druck in einer Flüssiggasflasche hängt von der Temperatur ab. Dieser beträgt für Propan bei 20 °C ca. 8 bar und bei 40 °C ca. 13 bar.

  • Beim Verdampfen von 1 l flüssigem Propan entstehen 260 l Propangas.

  • Beim Verdampfen von Flüssiggas wird viel Wärmeenergie verbraucht, hierbei kühlt sich die Flüssigphase stark ab. Es besteht die Gefahr das trotz vorhandener Flüssigphase kein Gas mehr entnommen werden kann, (deutliches Anzeichen ist Eisbildung am Außenmantel).

  • Für die Verbrennung wird eine große Sauerstoffmenge benötigt (1 kg Propan - 15,2 m3 Luft); Verbrennungsprodukt ist unter anderem Kohlendioxid und bei unvollständiger Verbrennung auch das giftige Kohlenmonoxid.

Durch starke Erwärmung kann es in Flaschen zu einem hohen Druckanstieg und dadurch zu einem unkontrollierten Flüssiggasaustritt aus dem Sicherheitsventil kommen. Druckgaspackungen und Gaspatronen könnten bersten.

In der Folge bestehen insbesondere Gefährdungen durch

  • Brand- bzw. Explosionsgefahr,

  • Erfrierungen bei Hautkontakt,

  • Ersticken bei Verdrängung oder Verbrauch des Luftsauerstoffs,

  • Vergiftung durch Kohlenmonoxid (und Kohlendioxid) bei zu geringer Zuführung von Luft und damit nicht ausreichender Sauerstoffzufuhr beim Verbrennen.

Auf Grund des beschriebenen Gefährdungspotentials kann das unsachgemäße Befördern von Flüssiggas zu schwerwiegenden Unfällen mit Schäden im größeren Umkreis führen, wodurch nicht nur Versicherte, sondern auch unbeteiligte Dritte gefährdet werden können. Das Austreten von Flüssiggas und die unzulässige Erwärmung der Behälter sind deshalb unbedingt zu verhindern.