DGUV Information 210-001 - Sichere Beförderung von Flüssiggasflaschen und Druckgaspackungen mit Fahrzeugen auf der Straße

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Anhang 2 - Beispiel für ein Beförderungspapier bei einem berechneten Wert ≤ 1000

Absender:Empfänger:
Anz./Art der VerpackungBezeichnung des Gutes
UN-Nummer, Benennung des Stoffes, Nummer der Gefahrzettel *, Verpackungsgruppe **
Masse (kg)/ Volumen (l) Brutto/Netto
Vermerke:
[_]Beförderung nach Ausnahme Nr. ........
[_]Beförderung ohne Überschreitung der in ADR/RID Unterabschnitt 1.1.3.6 festgesetzten Freigrenzen
[_]Gesamtmenge und berechneter Wert der gefährlichen Güter je Beförderungskategorie nach ADR/RID Absatz 1.1.3.6.3 und 1.1.3.6.4 sowie die Summe der Werte:
Beförderungskategorie 1.........
Beförderungskategorie 2.........
Beförderungskategorie 3.........
Summe.........
Besondere Vermerke (nach ADR/RID Abschnitt 5.4.1)

Die in Ziffer 3.2, Tabelle A, Spalte 5 angegebene Nummer der Gefahrzettelmuster

(zweite und weitere Gefahrzettelmuster-Nummern in Klammern angeben), bei Flüssiggas: Gefahrzettelmusternummer 2.1

Angabe der Verpackungsgruppe entfällt bei Flüssiggas