Abschnitt 6.4 - 6.4 Instandhaltung
Instandhaltungsarbeiten können von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Im Zweifel sind sie ebenfalls durch eine Fachfirma oder den Hersteller auszuführen.
Instandhaltungsarbeiten können beispielsweise umfassen:
lose Befestigungen sofort anziehen; tritt das häufiger auf, Fachkunde einholen;
durchgebogene Roste nicht umdrehen um auf Gegeneffekt zu hoffen;
Nachrichten der Roste nur durch Fachfirma durchführen lassen, wenn Herstellervorgaben vorliegen, wie nachzurichten ist. Sonst ist das Nachrichten nicht zulässig;
Korrosionsschutz ausbessern.