DGUV Information 208-007 - Merkblatt für Metallroste

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Abschnitt 6.3 - 6.3 Wiederkehrende Prüfung

Die Fristen zur Durchführung der Prüfung richten sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung unter Beachtung der Hinweise des Herstellers und den betrieblichen Erfahrungswerten. Einflusskriterien sind z. B.: Schwingungen, dynamische Belastung, Temperatur, chemische oder mechanische Belastung, Witterung.

Die Beurteilung von Beschädigung und Mängeln sind im Zweifel durch eine Fachfirma oder den Hersteller vorzunehmen. Beschädigungen und Mängel können beispielsweise sein:

  • das Befestigungs- und Verlegesystem entspricht nicht den Sicherheitsanforderungen der Nutzung (Statik, Verlegerichtung, Maschenteilung);

  • Verformungen (sichtbare Dellen);

  • Versprödung (Risse, ausgebrochene Stellen, aufgeraute Oberfläche;

  • nicht ausreichende Tragfähigkeit während der Bauphase (Provisorien);

  • mangelhafter Korrosionsschutz und Beschädigung des Korrosionsschutzes;

  • scharfe Kanten, Splitter, Grate;

  • Beschädigung der Ummantelung;

  • unzureichende Befestigung, (kein fester, passgenauer Sitz, Befestigungsteile sind nicht vollständig);

  • Abnutzung (z. B. Trittfläche, Plattformauflage);

  • nachträgliche Ausschnitte, Abstände zu Bauteilen (Randeinfassung).