DGUV Information 208-007 - Merkblatt für Metallroste

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Gitterroste

4.2.1

Als Sicherung gegen Verschieben in Tragrichtung und Abheben müssen Gitterroste jeweils mindestens an ihren vier Eckpunkten (Abb. 13) formschlüssig befestigt sein.

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Abb. 13 Beispiel: Befestigung jeweils in einem Eckpunkt des Einzelrostes, mindestens vier Befestigungen je Gitterrost

4.2.2

Die Befestigungen müssen in Bereichen, in denen Absturzgefahr oder die Gefahr des Hineinstürzens besteht, so beschaffen sein, dass die Roste auch beim Lösen der Verschraubung (Abb. 14a - 14e und Abb. 15a bis 15d) nicht vom Auflager rutschen können.

In der Praxis kommt es häufiger vor, dass aus geschlossenen Flächen einzelne Roste kurzzeitig herausgenommen werden, um z. B. einen Transportdurchlass zu erhalten. Ohne zuverlässige Befestigung der um die Öffnung liegenden Roste kann es durch die Horizontalkräfte, die beim Gehen auftreten, zu einer Verschiebung und damit zum Abkippen der Roste und zum Absturz von Personen kommen.

Das Setzen und Anschweißen von Gewindebolzen oder in Maschen greifende Formstücke muss sorgfältig erfolgen, um eine ausreichend belastbare Verbindung zu erzielen (Abb. 14a - 14e).

4.2.3

Befestigungen von Rosten müssen in Bereichen, in denen Absturzgefahr oder die Gefahr des Hineinstürzens besteht, auf Wirksamkeit geprüft werden.

Die Fristen zur Durchführung der Prüfung ergeben sich aus den Einsatzbedingungen, z. B. durch Auftreten von Schwingungen.

4.2.4

Erfolgt der Anschluss des Befestigungsmittels an eine Stahlkonstruktion über eingetriebene Gewindebolzen (Setzbolzenbefestigung), sind die Bestimmungen und Ausführungen der Unfallverhütungsvorschrift "Arbeiten mit Schussapparaten" (BGV/GUV-V D9) zu beachten.

4.2.5

Vor Anwendung von Setzbolzenbefestigungen sind die Hinweise der Hersteller von Setzbolzen zu beachten, insbesondere im Hinblick auf Eignung der Unterkonstruktion, z. B. Festigkeit und Dicke, Randabstände sowie Kartuschenwahl.

4.2.6

Setzbolzen (Abb. 14b) müssen in der Lage sein, die aus der bestimmungsgemäßen Nutzung der Roste resultierenden Bewegungen durch ihre eigene Verformbarkeit mitzumachen, ohne zu brechen.

Abb. 14a - 14e:
In der Praxis bewährte Befestigungen von Metallrosten
Abb. 15a - 15d:
Befestigungen von Kunststoffgitterrosten
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Abb. 14a Befestigung mit Halteflansch, Schweißbolzen


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Abb. 14b Befestigung mit Halteflansch, Setzbolzen


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Abb. 14c Befestigung mit Haltebügel, Schweißbolzen, selbstsichernde Mutter


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Abb. 14d Befestigungsoberteil mit Vertikalsteg als Sicherung gegen Verschieben in Tragstabrichtung, anwendbar bei Schweißpressrosten


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Abb. 14e Befestigungsoberteil mit Vertikalstegen als Sicherung gegen Verschieben in Tragstabrichtung, anwendbar bei Schweißpress-, Press- und Einsteckrosten
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Abb. 15a Befestigungen ohne Verschiebesicherung, GFK-Rost gegossen


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Abb. 15b Befestigungen ohne Verschiebesicherung, GFK-Rost pultrudiert


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Abb. 15c Befestigung mit Setzbolzen, GFK-Rost gegossen


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Abb. 15d Befestigung mit Schweißbolzen, GFK-Rost gegossen

4.2.7

Der Werkstoff der Befestigungen sollte auf das Material der Roste abgestimmt sein. Bei unterschiedlichen Metallpaarungen kann es zu lonenwanderungen kommen, die die Korrosion begünstigen. Da Kunststoffroste oft in aggressiven Atmosphären eingesetzt werden, hat sich hier die Verwendung von Edelstahl-Befestigungen bewährt.