DGUV Information 250-001 - Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischen Anfall

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Abschnitt 1.4 - 1.4 Behandlungsstand und Prognose

Die Prognose einer Epilepsie hängt ab von der Art der Epilepsie und der Anfälle, dem Ausschöpfen der nach den Standards der modernen Epilepsiebehandlung eingesetzten therapeutischen Möglichkeiten (12) (siehe auch www.dgn.org) und der Mitarbeit des Patienten, insbesondere der zuverlässigen Medikamenteneinnahme. Technische Befunde (z. B. Elektroenzephalogramm (EEG), Magnetresonanz-Tomographie (MRT) oder Serumspiegel der antiepileptischen Medikation) können das Behandlungsergebnis nicht verlässlich prognostizieren, einziger Parameter einer erfolgreichen Therapie ist das Ausbleiben der Anfälle. Die Prognose sollte von in Epilepsiebehandlung erfahrenen Ärztinnen und Ärzten der Neurologie, Nervenheilkunde oder Neuropädiatrie gestellt werden. Im Einzelfall kann es angezeigt sein, einen Arzt bzw. Ärztin einer Schwerpunktpraxis für Epilepsie oder einer Anfallsambulanz beratend hinzuzuziehen (Adressen über http://www.dgfe.info).

Für die arbeitsmedizinische Beurteilung sollte der Behandlungsstand stabil sein. Es sollten keine tätigkeitsrelevanten Auswirkungen der Antiepileptika auf die Aufmerksamkeit und die Reaktionsfähigkeit vorliegen.