DGUV Information 250-001 - Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischen Anfall

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Abschnitt 1.6 - 1.6 Alleinarbeit - Hilfeleistung bei Anfällen

Grundsätzlich - also unabhängig vom Bestehen einer Epilepsie - sollten gefährliche Arbeiten nur bei besonderen betrieblichen Umständen von einer Person alleine ausgeführt werden (10); siehe auch Abschnitt 2.1).

Bei epilepsiekranken Mitarbeitern, die mittelfristige Anfallsfreiheit (siehe oben Abschnitt 1.3) noch nicht erreicht haben und alleine arbeiten, muss geprüft werden, ob anfallsbezogene Hilfeleistungen, sollte es während der Arbeitszeit zu einem Anfall kommen, erforderlich sind. Notwendigkeit und Art der Hilfeleistungen, z. B. Installation eines Sturzmelders, orientieren sich an der Gefährdungskategorie der Anfälle und an den Gegebenheiten des Arbeitsplatzes.