DGUV Information 201-005 - Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV) Tätigkeiten mit Boden sowie bei Grundwasser- und Bodensanierungsarbeiten

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 6.3 - 6.3 Boden- und Grundwassersanierung

6.3.1
Biologische Bodensanierung im On-site/off-site-Verfahren

Ein wichtiger Verfahrensschritt bei der Bodensanierung ist die mechanische Bearbeitung des Bodens, z.B. beim Anlegen oder Umsetzen von Mieten. Dabei werden größere Mengen Staub freigesetzt, der Sporen und Mikroorganismen enthält, die über die Atmung aufgenommen werden können.

Weiterhin kommt es beim Versprühen von Nährlösungen/Prozesswasser zur Bildung von Nebel, der gleichfalls biologische Arbeitsstoffe enthalten kann.

Die Herstellung organischer Zuschlagstoffe als Strukturverbesserer entspricht im Prinzip der Grünschnittkompostierung. Die dabei anfallenden Arbeiten sind daher mit einer ähnlichen Exposition der Arbeitnehmer gegenüber Mikroorganismen vergleichbar (vgl. TRBA 214 Abfallbehandlungsanlagen einschließlich Sortieranlagen in der Abfallwirtschaft).

6.3.2
Biologische in-situ-Sanierung von Boden und Grundwasser und on-site-Verfahren zur Reinigung von Grundwasser

Bei diesen Verfahren ist eine Exposition gegenüber den biologischen Arbeitsstoffen nur beim Umgang mit Prozesswasser und Nährlösungen, z.B. bei Wartungs- und Reingungsarbeiten, bei Anlagenreparaturen sowie beim Ansetzen von Nährlösungen möglich. Der wichtigste Aufnahmepfad verläuft über die Haut. Die Bildung von Aerosolen und damit eine inhalative Aufnahme ist nur bei Havariefällen zu erwarten.

bgi-583_abb02.jpg

Abbildung 2: Entscheidungsdiagramm für die Gefährdungsbeurteilung bei Milzbrandverdachtsstandorten: hier beispielhaft Gerbereistandorte