DGUV Information 201-005 - Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV) Tätigkeiten mit Boden sowie bei Grundwasser- und Bodensanierungsarbeiten

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 5 - 5 Aufnahmepfade

Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen sind verschiedene Aufnahmewege zu beachten:

  • Aufnahme über die Atemwege

    Mikroorganismen in der Luft haben i.d.R. Teilchengrößen, die einatembar sind. Sie können sich in allen Lungenteilen bis hin zu den Lungenbläschen niederschlagen.

  • Aufnahme über den Mund

    Berühren des Mundes mit verschmutzten Händen, Handschuhen oder Gegenständen.

    Essen, Trinken oder Rauchen ohne vorherige Reinigung der Hände. Verzehr von Nahrungsmitteln, die durch Aufbewahren in verschmutzten Bereichen kontaminiert wurden.

  • Aufnahme über die Haut oder die Schleimhäute

    Verletzungen, z.B. Bisswunden oder auch Kratzer sowie vorbestehende Hautveränderungen wie Ekzeme, ermöglichen Mikroorganismen das Eindringen in den Körper. Aufgeweichte Haut bei Feuchtarbeiten oder trockene und rissige Haut sowie Spritzer in die Augen müssen ebenfalls als Eintrittspforte berücksichtigt werden.