DGUV Information 201-004 - Fahrerkabinen mit Anlagen zur Atemluftversorgung auf Erdbaumaschinen und Spezialmaschinen des Tiefbaues

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 2 - 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser DGUV Information werden folgende Begriffe bestimmt:

Anlagen zur Atemluftversorgung sind

  • Filteranlagen oder

  • Atem-Druckluft-Anlagen.

Filteranlagen sind Einrichtungen, mit denen Atemluft oder Umluft durch Filter von gesundheitsgefährlichen Stoffen gereinigt und durch Gebläse der Fahrerkabine als Atemluft zugeführt wird.

Atem-Druckluft-Anlagen sind aus Druckluftflaschen, Leitungen und Armaturen oder aus Leitungen und Armaturen bestehende Einrichtungen, mit denen Atemluft der Fahrerkabine zugeführt wird.

Atem-Druckluft-Anlagen und zugehörige Füllanlagen unterliegen den Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung und der 14. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz.

Atemluft siehe DIN EN 12021 "Atemschutzgeräte - Druckgase für Atemschutzgeräte"

Filter bestehen aus der Kombination von Filtermedium (z. B. Aktivkohlepellets) und Gehäuse bzw. Rahmen.

Kontaminierte Bereiche sind Standorte, bauliche Anlagen, Gegenstände, Boden, Wasser, Luft und dergleichen, die über eine gesundheitlich unbedenkliche Grundbelastung hinaus mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen verunreinigt sind.

Beschaffung im Sinne dieser DGUV Information bezeichnet die Beschaffung von Arbeitsmitteln, die der Unternehmer oder die Unternehmerin den Beschäftigten zur Verwendung bei der Arbeit zur Verfügung stellen möchte.

Siehe auch Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit "Beschaffung von Arbeitsmitteln" - BekBS 1113