DGUV Information 213-002 - Hitzearbeit Erkennen - beurteilen - schützen

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Anhang 1 - 11.

Beispiel zur Bewertung eines Hitzearbeitsplatzes

Für eine gleichzeitige Belastung durch hohe Temperaturen und Wärmestrahlung (heiße Oberflächen) kann die BG-Information "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 30 "Hitze"" (BGI/GUV-I 504-30) nur bedingt weiterhelfen. Hier sind Experten in der Bewertung solcher Arbeitsbedingungen und Arbeitsmediziner hinzuzuziehen. Tritt nur eine Belastung auf, kann die Bewertung nach den folgenden Beispielen erfolgen.

Beispiel zur Bewertung eines Hitzearbeitsplatzes nach NET

Ein hitzeakklimatisierter Beschäftigter arbeitet mit einem Arbeitsenergieumsatz von 200 W (mittelschwere Arbeit) 20 Minuten ununterbrochen in einem Bereich, in dem eine Normal-Effektivtemperatur von NET = 37 °C gemessen wurden. Danach geht er in einen Leitstand, in dem NET = 25 °C gemessen wurden. Es wurde keine merkliche Wärmestrahlung gemessen.

Zur Bewertung werden die Richtwerte der BG-Information "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 30 "Hitze"" ((BGI/GUV-I 504-30) herangezogen.

Dieser Richtwert liegt für die oben genannten Randbedingungen bei NET = 36 °C.

Messwert NET = 37 °C Richtwert NET = 36 °C

Der Richtwert wird überschritten. Der Beschäftigte ist in die Vorsorgeuntersuchungen aufzunehmen.

Beispiel zur Bewertung eines Hitzearbeitsplatzes nach Eeff

Ein hitzeakklimatisierter Beschäftigter arbeitet mit einem Arbeitsenergieumsatz von 200 W (mittelschwere Arbeit) 20 Minuten ununterbrochen in einem Bereich, in dem eine effektive Bestrahlungsstärke von Eeff = 600 W/m2 gemessen wurde. Danach geht er in einen Leitstand, in dem Eeff= 35 W/m2 gemessen wurden.

Zur Bewertung werden die Richtwerte der BG-Information "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 30 "Hitze"" ((BGI/GUV-I 504-30) herangezogen.

Dieser Richtwert liegt für die vorstehend genannten Randbedingungen bei Eeff= 500 W/m2.

Die Bewertung nach Eeff erfolgt nach der Belastung für das nächstmögliche Zeitintervall der BG-Information "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 30 "Hitze"" (BGI/GUV-I 504-30).

Messwerte:

Eeff,1 = 600 W/m2 für t1=20 Minuten und

Eeff,2 = 35 W/m2 für t2=10 Minuten

Das zu betrachtende Zeitintervall beträgt 30 Minuten, so dass sich als zeitgewichteter Mittelwert

MW(Eeff)= Eeff,1 • t1 + Eeff,2 • t2
___________________________
t1 + t2

und mit den Messwerten

MW(Eeff)= 600 • 20 + 35 • 10
___________________
20+10=411,67 W/m2

eine Einhaltung des Richtwertes ergibt. Die maximale Belastung darf nicht so groß sein, dass es zu einer Verbrennung der Haut führt. Hierzu können die Richtwerte der DIN 33403-3:2001-04 herangezogen werden.

Forderung:

Unabhängig vom Ergebnis der Messungen ist zu prüfen, wie durch technische oder organisatorische Maßnahmen die Belastung reduziert werden kann.

Standorte der BGHM

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