DGUV Information 209-015 - Instandhaltung – sicher und praxisgerecht durchführen

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Abschnitt 9.1 - 9 Enge Räume
9.1 Gefährdungen bei Arbeiten in engen Räumen

Zu den Aufgaben in der Instandhaltung gehören Inspektionen, Wartungs-, Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten in Behältern, Kesseln, Tanks, Apparaten, Rohrleitungen, Förderanlagen, Gruben, Schächten und Kanälen. Es handelt sich dabei um Arbeiten in engen Räumen.

Sind die räumlichen Verhältnisse während dieser Arbeiten beengt oder fehlt es an Luftvolumen oder Luftwechsel, können sich gesundheitsschädliche Gase und Dämpfe anreichern oder es entsteht Sauerstoffmangel. Sind die Wände eines engen Raums elektrisch leitend, liegt eine erhöhte elektrische Gefährdung vor (siehe Abb. 9-1).

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Abb. 9-1 Enger Raum mit erhöhter elektrischer Gefährdung

Zusätzlich können in engen Räumen Gefährdungen durch das Eindringen von Flüssigkeiten, Gasen, Dämpfen oder Stäuben auftreten, die durch undichte Verschlüsse oder unbefugtes Öffnen der Ventile in enge Räume strömen. Irrtümliches, unbefugtes oder versehentliches Ingangsetzen von Förder-, Misch-, Zerkleinerungs- oder Heizanlagen kann in engen Räumen ebenfalls zu einer Gefahr werden.

Die psychischen Belastungen sind außerdem zu berücksichtigen, denn räumliche Enge kann für den einen oder anderen Menschen bedrückend sein. In einem solchen Fall ist eine Fehlreaktion bei Gefahr wahrscheinlich.

Diese Faktoren müssen insgesamt im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung vor dem Einsatz ermittelt und arbeitsplatzspezifische Maßnahmen ergriffen werden.