DGUV Information 209-015 - Instandhaltung – sicher und praxisgerecht durchführen

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Abschnitt 8.5 - 8.5 Leiser arbeiten

Der beste Schutz ist die Lärmminderung.

Alle können sich dafür einsetzen, den Lärm am Arbeitsplatz zu mindern. Auch die in der Instandhaltung Beschäftigten können Lärm vermeiden. Welche Maßnahme geeignet ist, hängt von der jeweiligen Situation ab.

Warum müssen die Werkteile abgeworfen werden, wenn sie auch abgelegt werden können? Wenn Schmutz beseitigt werden muss, ist Kehren oder Absaugen viel leiser als die Reinigung mit Druckluft. Sollte ein Richten, zum Beispiel mit einem Hammer, notwendig sein, könnte statt eines normalen Hammers ein Spezialhammer mit Bleifüllung für eine leisere Arbeit zum Einsatz kommen. Dieser "rückschlagfreie Hammer" hat gleichzeitig den Vorteil, dass er das Hand-Arm-System weniger belastet. Beim Richten können auch Dämmschutzmatten zur Hilfe genommen werden. Und zum Trennen von Gegenständen ist nicht immer ein Winkelschleifer notwendig. Die Verwendung von Sägen ist wesentlich leiser.

In den Unternehmen sollten Möglichkeiten, die für eine Lärmminderung sorgen, gesammelt und besprochen werden. Dafür müssen entsprechende Hilfsmittel beschafft werden.