DGUV Information 209-015 - Instandhaltung – sicher und praxisgerecht durchführen

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Abschnitt 8.2 - 8.2 Schallpegel

Der Schallpegel L wird in Dezibel gemessen, wobei die Empfindlichkeit des Ohrs durch einen Filter des Typs A berücksichtigt wird. Hierdurch ergibt sich die bekannte Einheit "dB(A)". Da der Lärm für viele Menschen, besonders für die Beschäftigten in der Instandhaltung, schwankend ist, gibt es einen durchschnittlichen Schallpegel, der die Einwirkung über den ganzen Tag berücksichtigt. Dies ist der Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8 h. Damit es zu keiner Lärmschwerhörigkeit kommt, gibt es zwei maximal zulässige Tages-Lärmexpositionspegel, die einzuhalten sind:

LEX,8 h = 80 dB(A) und

LEX,8 h = 85 dB(A).

Bei einem konstanten Schallpegel von 80 dB(A) oder 85 dB(A) über einen Zeitraum von 8 Stunden werden die oben genannten Werte eingehalten. Gerade bei Beschäftigten in der Instandhaltung kommt es vor, dass sie kurzzeitig höheren Werten ausgesetzt sind. Die oberen Werte sind eingehalten, wenn der Schallpegel zum Beispiel vier Stunden lang 83 dB(A) oder 88 dB(A) beträgt. Die Umrechnung entnehmen Sie bitte der Abbildung 8-2.

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Abb. 8-2 Schallpegel und tägliche Einwirkzeit zur Einhaltung des Tages-Lärmexpositionspegels von 80 dB(A)

Wie ist der Pegel einzustufen, wenn eine Person in der Instandhaltung mit einem Schlagschrauber von 104 dB(A) nur 10 Minuten arbeitet? In diesem Fall sind die erlaubten Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) bzw. 85 dB(A) zum Teil deutlich überschritten. Es droht bei dieser Tätigkeit eine Lärmschwerhörigkeit.