DGUV Information 209-015 - Instandhaltung – sicher und praxisgerecht durchführen

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Abschnitt 7.4 - 7.4 Zusammenfassung

Transporte führen auch bei gut ausgebildeten Beschäftigten in der Instandhaltung häufig zu Arbeitsunfällen. Um sinnvolle Prävention zu betreiben, sollten folgende Grundvoraussetzungen im Betrieb geschaffen werden:

  • Sichere Technik: Transportmittel, Anschlagmittel, Hilfsmittel, Verkehrswege müssen dem Stand der Technik entsprechen und regelmäßig durch befähigte Personen geprüft werden.

  • Sichere Organisation: Für komplexe Arbeitsabläufe müssen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. In der Gefährdungsbeurteilung sind alle erforderlichen Maßnahmen für sichere Transportarbeiten zu ermitteln. Dazu gehört auch die Festlegung der erforderlichen Persönlichen Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe, evtl. Handschuhe, Helm).

  • Personal: Das Personal muss geeignet und unterwiesen sein.