DGUV Information 209-015 - Instandhaltung – sicher und praxisgerecht durchführen

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Abschnitt 6.6 - 6.6 Schutzabstände bei nicht elektrotechnischen Arbeiten

Um eine Körperdurchströmung oder eine Lichtbogenbildung zu verhindern, müssen Schutzabstände zu spannungsführenden Teilen eingehalten werden. Dabei ist zu beachten, dass es bei Spannungen über 1.000 V auch zu Spannungsüberschlägen durch die Luft kommen kann. Die Größe der erforderlichen Schutzabstände ist abhängig von der vorhandenen Spannungshöhe. Die Schutzabstände sind der folgenden Tabelle 6-2 zu entnehmen.

Netznennspannung
Un (Effektivwert) > [kV]
Schutzabstand
(Abstand in Luft von ungeschützten unter Spannung stehenden Teilen) [m]
bis 11,0
über 1 bis 1103,0
über 110 bis 2204,0
über 220 bis 380> 5,0

Tabelle 6-2 Schutzabstände bei nicht elektrotechnischen Arbeiten, abhängig von der Nennspannung

Die Abstände sind während der Arbeiten immer einzuhalten, um eine Gefährdung für die in der Instandhaltung Beschäftigten auszuschließen.