DGUV Information 209-015 - Instandhaltung – sicher und praxisgerecht durchführen

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Abschnitt 5.7 - 5.7 Umgang mit Kühlschmierstoffen

Kühlschmierstoffe werden eingesetzt bei Fertigungsverfahren der spanenden und umformenden Be- und Verarbeitung von Werkstoffen. Dabei handelt es sich um nichtwassermischbare sowie wassergemischte Zubereitungen oder Lösungen zum Kühlen, Schmieren und Spülen.

Kühlschmierstoffe bestehen aus Grundölen (z. B. Mineralöle, Syntheseöle) und verschiedenen Additiven (z. B. Korrosionsschutzzusätze, Alterungsinhibitoren, Antinebelzusätze, Schaumverhinderer, Tenside). In wassermischbaren und wassergemischten Stoffen können zusätzlich Emulgatoren, Lösungsvermittler, Biozide sowie Geruchs- und Farbstoffe enthalten sein. Die vollständige Rezeptur des Kühlschmierstoffs ist dem Sicherheitsdatenblatt unter Punkt 3 nicht zu entnehmen, da viele Inhaltsstoffe, aufgrund ihrer Einstufung und der Konzentration in dem Kühlschmierstoff, nicht als "gefährlicher Inhaltsstoff" aufgeführt werden müssen. Bei der Auswahl des Kühlschmierstoffs sind die Anforderungen der TRGS 611 zu beachten.

In den Kühlschmierstoffkreislauf können zusätzlich weitere Stoffe eingeschleppt werden. Dazu gehören unter anderem Metallabrieb und -späne, andere Schmieröle (z. B. Bettbahnöl) sowie Anhaftungen von bearbeiteten Werkstücken. Außerdem können sich auch krebserzeugende Nitrosamine bilden. In diesem Zusammenhang finden die Maßnahmen der TRGS 611 Anwendung.

Gesundheitliche Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen durch Inhaltsstoffe:

  1. 1.

    Gefährdung der Haut durch:

    • Entwässerung und Entfettung (z. B. durch Öle, Tenside, Emulgatoren, Feuchtarbeit)

    • Irritationen (z. B. durch zu hohe Konzentration wassergemischter Kühlschmierstoffe, Eintrocknen von wassergemischten Kühlschmierstoffen auf Haut und Kleidung, zu hoher pH-Wert, Hautverletzungen durch Späne, Biozidüberdosierung)

    • sensibilisierende Stoffe (z. B. durch bestimmte Biozide oder Duftstoffe, eingeschleppte Metallionen)

  2. 2.

    Prävention für die inneren Organe und die Atemwege durch Prüfung:

    • Welche Stoffe entstehen bei der Verarbeitung oder werden dabei freigesetzt?

    • Das Sicherheitsdatenblatt ist auf entsprechende Angaben zu prüfen.

    • Aus welchen Werkstoffen bestehen die bearbeiteten Werkstücke?

Expositionen gegenüber folgenden Stoffen sind möglich:

  • Kühlschmierstoffdämpfe und -aerosole

  • 2-Aminoethanol (Monoethanolamin)

  • Nitrosamine (z. B. N-Nitroso-diethanolamin)

  • Beryllium, Kobalt

In wassergemischten Kühlschmierstoffen liegt bei der Anwendung, aufgrund des hohen Wasseranteils, eine Keimbelastung vor. Dadurch sind beispielsweise Infektionen durch bestimmte Bakterien, eine Sensibilisierung der Atemwege durch bestimmte Mikroorganismen und toxische Wirkungen durch Endotoxine (Zerfallsprodukte von Bakterien) möglich. Die DGUV Information 209-051 "Keimbelastung wassergemischter Kühlschmierstoffe" enthält Informationen bezüglich der Gefährdung und der zu treffenden Schutzmaßnahmen.

Es können sich im Arbeitsinnenraum der Werkzeugmaschinen brennbare und unter Umständen explosionsfähige Gemische mit Luft bilden. Das ist beim Einsatz nichtwassermischbarer Kühlschmierstoffe sowie bei der Bearbeitung von Magnesiumlegierungen mit wassergemischten Kühlschmierstoffen möglich.

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Abb. 5-1 Regenerierbares Filterelement

Eine häufige Arbeitsaufgabe in der Instandhaltung ist das Wechseln von Filtern. Die Abbildung 5-1 zeigt ein regenerierbares Filterelement einer Kühlschmierstoffzentralanlage.

Die grundsätzlichen Anforderungen im Umgang mit Kühlschmierstoffen sind der DGUV Regel 109-003 "Tatigkeiten mit Kühlschmierstoffen" zu entnehmen. Für den Instandhaltungsbereich müssen folgende Schutzmaßnahmen umgesetzt werden:

  • Einen Reinigungsplan für den Kühlschmierstoffwechsel (inkl. Betriebsanweisung und Unterweisung) aufstellen.

  • Während der Reinigung (besonders bei mikrobiell besiedelten Kühlschmierstoffkreisläufen) mit Hochdruckreinigern geeigneten Atemschutz (z. B. FFP2-Masken) tragen.

  • Einen Hautschutzplan aufstellen.

Das Hautschutzmittel muss auf die Gefährdung abgestimmt und vor der Arbeit und nach jedem Händewaschen sorgfältig aufgetragen werden. Die Hautreinigung sollte möglichst mild mit einem reibemittelfreien Reinigungsmittel erfolgen. Reibemittelhaltige Produkte dürfen Sie nur dann verwenden, wenn eine starke Verschmutzung vorliegt. Nach Arbeitsende müssen Sie zusätzlich ein Hautpflegemittel verwenden.

  • Hygienemaßnahmen:

    • Verbot von Nahrungs- und Genussmitteln (inkl. Rauchverbot im Arbeitsbereich).

    • Vor dem Essen, Trinken und Rauchen Hände reinigen.

    • Für Waschgelegenheiten mit warmem Wasser sorgen.

    • Verschmutzte Hände dürfen nicht mit Kühlschmierstoffen gereinigt werden.

    • Benetzte Hautpartien nicht mit Druckluft abblasen

    • Vom Kühlschmierstoff durchnässte Kleidung umgehend wechseln.

    • Mit Kühlschmierstoff benetzte Werkstücke nicht ohne zusätzliche Schutzeinrichtungen mit Druckluft abblasen.

  • Persönliche Schutzausrüstung

    • Kühlschmierstoffundurchlässige oder -beständige Schürzen oder Schutzkleidung bei zu erwartender Durchnässung der Arbeitskleidung tragen.

    • Kühlschmierstoffundurchlässige oder -beständige Schutzhandschuhe (mit Baumwollunterziehhandschuhen) bei intensivem Hautkontakt benutzen (Achtung! Keine Schutzhandschuhe tragen, wenn die Gefahr besteht, durch rotierende Maschinenteile, Werkzeuge und Werkstücke erfasst zu werden!).

    • Augenschutz aufsetzen, wenn Gefahr besteht, dass Kühlschmierstoffspritzer ins Auge gelangen können.

    • Gesichtsschutz und geeignete Schutzhandschuhe während des Ansetzens der Gebrauchsemulsion, während der Nachkonservierung und der Systemreinigung verwenden.

Das Einatmen von Kühlschmierstoffdämpfen und -aerosolen (z. B. bei Probeläufen) muss vermieden werden. Wenn es erforderlich ist, müssen die Beschäftigten in Bezug auf den Brand- und den Explosionsschutz unterwiesen werden.

Besonderer Hinweis: Im Brandfall müssen Sie mit heftigem Flammenaustritt an den Öffnungen der Werkzeugmaschine rechnen! Detaillierte Informationen zu diesem Thema enthält die DGUV Information 209-026 "Brand- und Explosionsschutz an Werkzeugmaschinen".