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Abschnitt 7.1 - 7.1 Handtransport

7.1.1 Erkrankungen durch Heben und Tragen schwerer Lasten

Beim Handtransport kann besonders die Wirbelsäule geschädigt werden (siehe Abb. 7-1).

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Abb. 7-1 Gesunde und geschädigte Bandscheibe

Die Wirbelsäule besteht aus einer Reihe von Wirbelkörpern, die gegeneinander beweglich sind. Zwischen den Wirbelkörpern befinden sich die Bandscheiben, die einerseits die Kraftübertragung zwischen den Wirbeln ermöglichen und andererseits durch ihre Elastizität die Beweglichkeit der Wirbelsäule gewährleisten.

Die Bandscheiben bestehen aus Faserknorpelringen, die einen gallertartigen Kern umfassen. Wenn mit zunehmendem Alter die Elastizität der Ringe nachlässt, können sie auch ohne besondere Belastungen schnell überdehnt werden oder einreißen, und die Bandscheibenkerne können sich vorwölben. Die Folgen sind Schmerzen und Verkrampfungen der benachbarten Muskeln und Bewegungseinschränkungen. Man spricht vom "Hexenschuss" oder vom "steifen Nacken".

Tritt ein Kern völlig durch den Faserring hindurch, spricht man vom "Bandscheibenvorfall". Der Kern verhärtet, drückt auf Nerven und verursacht sehr große Schmerzen und teilweise sehr weitgehende Lähmungen.

Ein Alterungsprozess der Bandscheiben tritt bei allen Menschen auf. Die gesundheitlichen Beschwerden werden durch Überbeanspruchungen der Wirbelsäule wesentlich verstärkt. Daher können Wirbelsäulenerkrankungen im Extremfall als Berufskrankheit anerkannt und von der gesetzlichen Unfallversicherung entschädigt werden.

Zu den Berufskrankheiten gehören aber nur bandscheibenbedingte Erkrankungen

  • der Lendenwirbelsäule durch langjähriges Heben und Tragen schwerer Lasten oder durch langjährige Tätigkeit in extremer Rumpfbeugehaltung,

  • der Halswirbelsäule durch langjähriges Tragen von Lasten auf der Schulter,

  • der Lendenwirbelsäule durch langjährige Einwirkung von Ganzkörperschwingungen, die zur Aufgabe der Tätigkeit gezwungen haben müssen.

Anerkennungen sind in der Praxis nicht so häufig, da eine berufsbedingte Entstehung der Wirbelsäulenerkrankung nachweisbar sein muss und in der Regel vorhandene private Belastungsfaktoren nicht berücksichtigt werden dürfen. An die Anerkennung als Berufskrankheit werden daher hohe Forderungen bezüglich der gehobenen Lasten, der Lastgewichte und der Dauer der Arbeiten gestellt.

Sinnvollerweise betreibt man rechtzeitig Prävention, indem man

  • keine zu schweren Lasten hebt oder schwere Lasten zu zweit hebt,

  • die richtige Hebetechnik einsetzt,

  • rechtzeitig geeignete Hilfsmittel verwendet.

7.1.2 Hebetechnik

Beim Heben sollte man

  • die Wirbelsäule möglichst gerade halten (siehe Abb. 7-2),

  • den Rumpf nicht im Rücken, sondern im Hüftgelenk neigen,

  • nicht die Rücken-, sondern die Oberschenkelmuskeln beanspruchen,

  • den Körper symmetrisch belasten,

  • die Last nah am Körper halten.

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Abb. 7-2 Hebetechnik

Beim falschen Heben mit gebeugtem Rücken werden die knorpeligen Bandscheiben keilartig verformt und an den Kanten überlastet. Dadurch werden Bandscheibenvorfälle provoziert. Alle Arbeiten, bei denen in extremer Rumpfbeugehaltung gearbeitet werden muss (Beugewinkel größer als 90°), gelten als besonders problematisch. Ungünstige Belastung entsteht außerdem durch

  • das Heben mit gleichzeitiger Rumpfdrehung und seitlicher Neigung,

  • die Hohlkreuzhaltung beim Tragen oder beim Ziehen bzw. Schieben eines Wagens.

Eine Ursache für die Probleme beim Heben sind die menschlichen Hebelverhältnisse, die wesentlich ungünstiger als zum Beispiel beim Kran oder bei vierbeinigen Lebewesen sind (siehe Abb. 7-3). Die Gewichtskraft wirkt mit dem Hebelarm L des menschlichen Oberkörpers. Dem wirkt beim "falschen Heben" lediglich die Rückenmuskulatur mit dem kurzen Hebelarm K entgegen, der sich aus der Länge der Dornfortsätze ergibt. Beim "richtigen Heben" mit gebeugten Knien unter Ausnutzung der Beinmuskulatur ist die Belastung der Wirbelsäule wesentlich geringer.

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Abb. 7-3 Hebelverhältnisse beim Heben

Verbindliche Höchstlastgewichte hat der Gesetzgeber nur in Sonderfällen vorgesehen. So dürfen werdende Mütter regelmäßig nur Lasten bis zu 5 kg, gelegentlich bis zu 10 kg heben. Fahrerinnen und Beifahrerinnen auf Fahrzeugen dürfen ebenfalls nur 10 kg tragen.

Darüber hinaus lassen sich nur Richtwerte für die zulässigen Lastgewichte nennen (vgl. Tabelle 7-1). Die zumutbare Belastung hängt nämlich im Einzelfall von der technischen und organisatorischen Arbeitsplatzgestaltung sowie von der Person selbst ab. "Gelegentlicher" Transport liegt vor, wenn Transportwege von etwa drei bis vier Schritten weniger als zweimal pro Stunde gegangen werden.

Lebensalter (Jahre)Zumutbare Last nach Häufigkeit des Hebens und Tragens
gelegentlich (bis 2x/h)häufiger (mehr als 2x/h)
FrauenMännerFrauenMänner
15-1815351020
19-4515551030
ab 4515451025
Legende:
ccc_1539_180101_38.jpgGrenzwerte, die aus ergonomischer Sicht empfohlen werden.
ccc_1539_180101_39.jpgGrenzwerte, die im Normalfall nicht überschritten werden sollen.
Quelle: nach Hettinger, 1982 (Empfehlung des Bundesministers für Arbeit u. Sozialordnung, veröffentlicht im Bundesarbeitsblatt 1981/11, S. 96)

Tabelle 7-1 Zumutbare Lasten beim Handtransport

Grundsätzlich sollte man sich Transportarbeiten durch Hilfsmittel vereinfachen. Beispiele für Hilfsmittel: Handmagnete, Handsauger, Tragklauen, Traggurte, Tragklemmen, Knippstangen, Kanteisen, Karren.