DGUV Information 211-008 - Jugendliche in Betrieben der Metallbranche

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Abschnitt 4 - Wer trägt Verantwortung?

Als Unternehmer sind Sie für Sicherheit und Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter und der eingesetzten Jugendlichen verantwortlich. Ihre Unternehmerpflichten können Sie auf zuverlässige und fachkundige Mitarbeiter, z.B. Meister, schriftlich übertragen.

Auch der Jugendliche trägt Verantwortung.

  • So muss er Ihren Weisungen zum Zweck des Arbeitsschutzes folgen,

  • die zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstungen tragen,

  • betriebliche Einrichtungen bestimmungsgemäß benutzen und

  • festgestellte Mängel an Sie melden.

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Unterweisung

Bevor die Jugendlichen ihre Arbeit aufnehmen dürfen, müssen sie über mögliche Gefahren unterwiesen werden. Das gilt auch, wenn sich Arbeitsbedingungen ändern. Die Unterweisung ist mindestens halbjährlich zu wiederholen. Müssen persönliche Schutzausrüstungen getragen werden, so ist es hilfreich, wenn Sie das Tragen vorführen. Vergessen Sie nicht die Organisation der ersten Hilfe und den Brandschutz in die Unterweisung einzubeziehen. Unterweisungen müssen dokumentiert werden.

Anmeldung

Keine gesonderte Anmeldung nötig.

Ferienjobber, Praktikanten oder Auszubildende müssen nicht extra beim Unfallversicherungsträger angemeldet werden. Dies erfolgt automatisch über die Lohnsumme, die der Unternehmer seiner Unfallversicherung am Anfang des Folgejahres mitteilt.