DGUV Information 205-001 - Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz

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Abschnitt 8.8 - 8.8 Personenlöscheinrichtungen

Personenbrände sind seltene, aber äußerst dramatische Ereignisse, da die Folgen für das Leben und die Gesundheit der Betroffenen besonders schwerwiegend sein können. Personen, die brennen, laufen oftmals weg, wollen sich selbst retten und reagieren häufig panisch. Aus diesem Grund muss an den Arbeitsplätzen, an denen mit brennbaren Flüssigkeiten und/oder offenen Flammen umgegangen wird, ausreichend Vorsorge für die Erste-Hilfe-Maßnahmen getroffen werden.

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Abb. 66
Wandhydrantenschrank

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Abb. 67
Wandhydrant als Selbsthilfeeinrichtung

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Abb. 68
Personenbrandbekämpfung mit Feuerlöscher

8.8.1 Körpernotduschen

Für Beschäftigte in Bereichen mit besonders großer Brandgefährdung oder Kontaminationsgefahr mit Gefahrstoffen sind Körpernotduschen vorzusehen, z. B.:

  • in Arbeitsstätten, die mit großen Mengen brennbarer Flüssigkeiten oder Chemikalien arbeiten,

  • an Abfüllstellen.

8.8.2 Feuerlöscher

Tragbare Feuerlöscher, im Idealfall Wasser- oder Schaumlöscher, können ebenfalls zum Ablöschen brennender Kleidung eingesetzt werden.

Folgende Hinweise zur Personenbrandbekämpfung mit einem Feuerlöscher müssen beachtet werden:

  • Einen Mindestabstand zur brennenden Person von 2 bis 3 m einhalten.

  • Das Gesicht möglichst nicht mit dem Löschmittel beaufschlagen.

  • Der erste Löschstrahl ist auf den Oberkörper (Brust und Schulter) zu richten, um Hals und Kopf vor den hochschlagenden Flammen zu schützen.

  • Anschließend wird der Löschstrahl am Körper weiter nach unten und zu den Seiten geführt.

  • Die Gebrauchsanleitung des Feuerlöschers beachten.

Bei der Verwendung eines Kohlendioxidlöschers (CO2-Feuerlöscher) zusätzlich beachten:

  • Wenn kein anderer Löscher vorhanden ist, sind CO2Feuerlöscher ebenfalls besser geeignet als eine Löschdecke. Hierbei ist ein Mindestabstand von 1,5 m zur brennenden Person einzuhalten. Den Löschstrahl ebenfalls nie auf das Gesicht richten und nie auf einer Stelle des Körpers verweilen lassen (Erfrierungsgefahr aufgrund der sehr niedrigen Austrittstemperatur von ca. minus 70°C!). Auf ausreichende Raumabmessungen bzw. Lüften des Raumes ist beim bzw. nach dem Einsatz von CO2-Feuerlöschern ebenfalls zu achten (Erstickungsgefahr!).

8.8.3 Löschdecken

Der Einsatz von Löschdecken bringt zusätzliche Gefahren für die rettende und die brennende Person. Will man eine brennende Person mit einer Löschdecke ablöschen, muss die Person in die Decke eingewickelt werden. Danach sollte die Decke möglichst angedrückt werden, um das Feuer überall zu ersticken. Beim Andrücken der Decke werden brennende oder glühende Stoffteile intensiv auf die Haut gepresst und dadurch zusätzlich schwere Brandverletzungen verursacht.

Der Fachnormenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) hat bereits im Jahr 2002 die damalige Norm für Löschdecken DIN 14155 zurückgezogen, da die Löschdecken nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Löschdecken sind für die Bekämpfung eines Personenbrandes nicht geeignet. Das Löschen mit einem Feuerlöscher, unabhängig vom Gerätetyp des Feuerlöschers, ist wesentlich effektiver, als die Benutzung einer Löschdecke.

Auch Löschdecken nach der europäischen Norm DIN EN 1869 sind zum Löschen von Personenbränden nicht vorzusehen bzw. bereitzustellen.