DGUV Information 205-001 - Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz

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Abschnitt 8.3 - 8.3 Rauchabzugsanlagen

Rauchabzugsanlagen dienen der Freihaltung der Flucht- und Rettungswege von Rauch. Wärmeabzugsanlagen dienen vornehmlich der Erhaltung der Feuerwiderstandsdauer von Gebäuden. Weiterhin ermöglichen sie der Feuerwehr eine wirksame Brandbekämpfung in einem Gebäude. Oftmals werden für den kombinierten Rauch- und Wärmeabzug sogenannte Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) eingesetzt.

Rauchabzüge werden unterschieden nach natürlichen Rauchabzügen (NRA) und maschinellen Rauchabzügen (MRA). In der Gruppe der MRA gibt es neben den herkömmlichen MRA auch die Rauch-Differenzdruckanlagen (RDA).

Bei den NRA wird durch Öffnungen zur Rauchableitung die natürliche Thermik (z. B. Ableitung durch Dach- oder Wandöffnungen) bei einem Brand ausgenutzt.

Reicht der natürliche Rauchabzug nicht aus, muss, z. B. durch Ventilatoren, die Rauchableitung unterstützt werden.

Zu den maschinellen Rauchabzugsanlagen zählen auch die Rauchdifferenzdruckanlagen (RDA). Sie werden beispielsweise in Treppenräumen verwendet. Diese werden unter leichten Überdruck gesetzt, um ein Eindringen von Brandrauch zu verhindern. Welche Art von Rauchabzügen eingesetzt wird, hängt im Wesentlichen auch von den zu erwartenden Brandszenarien ab. Erzeugt ein Brand heißen Rauch mit guter Thermik und gelangt der Rauch ungehindert nach oben zu den Öffnungen, so können NRA zum Einsatz kommen. Bei geringerer Wärmeleistung oder ungünstiger Gebäudegeometrie kommen MRA zum Einsatz. MRA wirken bereits in der Brandentstehungsphase, da sie nicht auf die Thermik des Rauches angewiesen sind, sondern bereits geringe Mengen oder noch relativ kühlen Rauch absaugen.

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Abb. 40
Auslöseeinrichtung Rauchabzug

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Abb. 41
Auslöseeinrichtung Rauch und Wärmeabzug

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Abb. 42
RWA Lichtkuppel mit Absturzsicherung

Bei manueller Auslösevorrichtung für die Öffnungen zur Rauchableitung und Rauchabzugsanlagen hat der Unternehmer bzw. die Unternehmerin festzulegen, durch wen und wann diese auszulösen sind. (z. B. Auslösung nur durch die Feuerwehr).