DGUV Information 205-001 - Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz

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Abschnitt 6.6 - 6.6 Industriebau

Das Bauordnungsrecht regelt insbesondere über die Industriebaurichtlinie des jeweiligen Bundeslandes die Anforderungen an den Brandschutz für Industriebauten. Einzelheiten können der Baugenehmigung entnommen werden.

Die Industriebaurichtlinie gilt für oberirdische Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion (Herstellung, Behandlung, Verwertung, Verteilung) oder der Lagerung von Produkten oder Gütern dienen. Hierzu zählen auch die zugehörigen betriebsnotwendigen Nebenräume (z. B. Büros, Sozialräume, Laborräume, Prüfstandbereiche, Entwicklungsflächen, usw.).

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Abb. 11
Beispielbild RWA