Abschnitt 6.5 - 6.5 Rauch- und Wärmeabzug
Bei Neu-, Änderungs- und Erweiterungsbauten gilt es, den Schadensumfang durch Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sowie Rauchschürzen zu verringern. Durch ausreichend dimensionierte Öffnungsflächen und ebenso notwendige Zuluftöffnungsflächen werden Brand- und Rauchgase aus dem Brandbereich ins Freie abgeführt. Rauchschürzen begrenzen die Ausbreitung des Rauches im Raum.
Während der Rauchabzug insbesondere für den Personenschutz gefordert wird, dient der Wärmeabzug vornehmlich der Erhaltung der Feuerwiderstandsdauer von Gebäuden. Oftmals werden für den kombinierten Rauch- und Wärmeabzug sogenannte Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) eingesetzt. Vorgaben für den Rauch- und Wärmeabzug sind in den entsprechenden Bauordnungen der Länder sowie in der Industriebaurichtlinie beschrieben.
Abb. 10
Beanspruchung und beispielhafte Anforderung an eine Brandwand im Industriebau
Ziele des Rauch- und Wärmeabzuges sind:
die Sicherung der Flucht- und Rettungswege
der gezielte und ungefährdete Einsatz der Löschkräfte
der Schutz der Gebäudekonstruktion durch Abführung der durch den Brand gebildeten Wärme
die Verminderung der durch Brandgase und thermische Zersetzungsprodukte verursachten Brandfolgeschäden
Treppenräume, die als Flucht- und Rettungswege dienen, müssen z. B. nach der Musterbauordnung Einrichtungen zur Rauchableitung oder Rauchfreihaltung haben.
Hinweis | |
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Die RWA-Auslöseeinrichtungen, die Zuluftöffnungen und die Rauchabzugseinrichtungen und/oder Wärmeabzugseinrichtungen, dürfen nicht verstellt oder anderweitig blockiert werden, z. B. durch Material oder nachträglich installierten Blitzschutz oder Solaranlagen auf dem Dach. |