DGUV Information 205-001 - Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz

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Abschnitt 6.2 - 6.2 Baustoffklassen

Der Widerstand bestimmter Materialien gegenüber Feuer führt nach nationaler Norm DIN 4102 Teil 1 zur Unterteilung der Baustoffe in zwei Baustoffklassen:

  • Baustoffklasse A

    nicht brennbare Baustoffe

  • Baustoffklasse B

    brennbare Baustoffe

Das unterschiedliche Brandverhalten von brennbaren Baustoffen macht eine weitere Unterteilung der Baustoffklassen nach der Entflammbarkeit der Baustoffe notwendig.

Tab. 2
Klassifizierung des Brandverhaltens nach DIN 4102 Teil 1

Bauaufsichtliche BenennungBaustoffklasse nach DIN 4102Beispiele
nicht brennbare Baustoffe ohne NachweisA 1Sand, Lehm, Ton, Kies, Glas, Mineralwolle ohne organische Zusätze, Stahl
nicht brennbare Baustoffe mit besonderem PrüfnachweisA 2Baustoffe mit geringen organischen Bestandteilen
schwer entflammbare BaustoffeB 1mineralisch gebundene Holzwollleichtbauplatten nach DIN EN 13168; andere nur mit besonderem Prüfnachweis
normal entflammbare BaustoffeB 2Kork, Holz und Holzwerkstoffe von mehr als 2 mm Dicke; andere nur mit besonderem Prüfnachweis
leicht entflammbare BaustoffeB 3Papier, Stroh, Holz bis zu 2 mm Dicke; soweit ohne gegenteiligen Prüfnachweis

Die Klassifizierung nach der europäischen Norm DIN EN 13501 Teil 1 stellt eine größere Vielfalt von Klassen und Klassenkombinationen zur Verfügung. Zusätzlich zum Brandverhalten werden die Brandnebenerscheinungen, wie Rauchentwicklung (s1-s3) und brennendes Abtropfen/Abfallen (d0-d2), beschrieben. Bei besonderen Anforderungen an die Rauchentwicklung ist die Klasse s1 einzuhalten. Wird ein Baustoff gefordert, der nicht brennend abtropfen oder abfallen darf, ist ein Baustoff der Klasse d0 zu verwenden.

Tab. 3
Bauaufsichtliche Anforderung und mindestens erforderliche Leistungen zum Brandverhalten nach DIN EN 13501 Teil 1

Bauaufsichtliche AnforderungenMindestens geeignete Klassen nach DIN EN 13501-1
Bauprodukte, ausgenommen lineare Rohrdämmstoffe und Bodenbelägelineare RohrdämmstoffeBodenbeläge
nicht brennbar1A2 - s1, d0*A2L - s1, d0* A2fl - s1
schwerentflammbar und nicht brennend abfallend oder abtropfend, sowie geringe RauchentwicklungC - s1, d0*CL - s1, d0* -
schwerentflammbar und nicht brennend abfallend oder abtropfendC - s2, d0*CL - s2, d0* -
schwerentflammbar und geringe RauchentwicklungC - s1, d2*CL - s1, d2* Cfl - s1
schwerentflammbarC - s2, d2*CL - s2, d2* Cfl - s1
normalentflammbar und nicht brennend abfallend oder abtropfendEEL-
normalentflammbarE - d2EL - d2 Efl

Erläuterungen zu Tab. 3:

Herleitung des KurzzeichensKriteriumAnwendungsbereich
s (Smoke)RauchentwicklungAnforderungen an die Rauchentwicklung
  • s1: geringe Rauchentwicklung

  • s2: begrenzte Rauchentwicklung

d (Droplets)brennendes Abtropfen/ AbfallenAnforderungen an das brennende Abtropfen/Abfallen
  • d0: kein brennendes Abtropfen/Abfallen

  • d1, d2: brennendes Abtropfen/Abfallen

... fl (Floorings)Brandverhaltensklasse für Bodenbeläge
... L (Linear Pipe Thermal Insulation Products)Brandverhaltensklasse für Produkte zur Wärmedämmung von linearen Rohren

soweit erforderlich zusätzlich Schmelzpunkt > 1000 °C /* soweit erforderlich Glimmverhalten