DGUV Information 205-001 - Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz

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Abschnitt 6.1 - 6.1 Baustoffe und Bauteile

Bei allen Baumaßnahmen sind Baumaterialien zu bevorzugen, die einem Brand, zumindest eine gewisse Zeit lang, widerstehen und auf diese Weise die Ausbreitung des Brandes auf angrenzende Bereiche verhindern.

Das Brandverhalten von Baustoffen und deren Eignung für die bauliche Verwendung wird auf der Grundlage der Norm DIN 4102 Teil 1 "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen" und der DIN EN 13501 Teil 1 "Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten" klassifiziert.

Der Feuerwiderstand eines Bauteils steht für die Dauer, während der es seine Funktion im Brandfall behält. Er wird auf Grundlage der Normen DIN 4102 Teil 2 oder DIN EN 13501 Teil 2 und 3 eingestuft.

Die Anwendbarkeit des nationalen oder europäischen Klassifizierungssystems ergibt sich aus der Muster-Verwaltungsvorschrift "Technische Baubestimmungen" des Deutschen Instituts für Bautechnik, was für die jeweiligen Bauprodukte die Anforderungen an den Brandschutz regelt.

ccc_1525_as_17.jpgHinweis
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIbt) macht nach Anhörung der beteiligten Kreise im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden die Technischen Baubestimmungen als Muster-Verwaltungsvorschrift bekannt. Für eine unmittelbare Geltung in dem jeweiligen Bundesland ist die öffentliche Bekanntmachung der Verwaltungsvorschrift erforderlich. www.dibt.de