DGUV Information 205-001 - Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz

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Abschnitt 2.2 - 2.2 Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Kenntnissen im Brandschutz können sein:

  • beraten unter dem Gesichtspunkt des Brandschutzes

  • beim regelmäßigen Begehen der Arbeitsbereiche auf mögliche Brandgefahren achten

  • bei Mängeln im Brandschutz die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten informieren und Maßnahmen zur Mängelbeseitigung vorschlagen

  • Ursachen von Bränden untersuchen, die Untersuchungsergebnisse auswerten und Maßnahmen zur verbesserten Brandverhütung vorschlagen

  • unterweisen, informieren und motivieren, sodass sich alle Beschäftigten den Anforderungen des Brandschutzes entsprechend verhalten

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit soll mit der oder dem Brandschutzbeauftragten zusammenarbeiten, um Brandschutzmaßnahmen in die betrieblichen Abläufe zu integrieren.

In größeren Betrieben hat sich der Aufbau einer Brandschutzorganisation bewährt. Sie erleichtert die Koordination aller technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen.