DGUV Information 205-001 - Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz

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Betrieblicher Brandschutz in der Praxis
(DGUV Information 205-001)

Information

(bisher BGI 560)

ccc_1525_as_36.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Ausgabe Dezember 2020

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InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorwort
Brandursachen1
Verantwortliche, Beauftragte und Beteiligte im betrieblichen Brandschutz2
Unternehmer oder Unternehmerin und Führungskräfte2.1
Fachkräfte für Arbeitssicherheit2.2
Brandschutzbeauftragte2.3
Beschäftigte2.4
Sicherheitsbeauftragte2.5
Brandschutzhelfer2.6
Der Verbrennungsvorgang3
Brennbarer Stoff3.1
Zündtemperatur3.1.1
Flammpunkt3.1.2
Verbrennungsgeschwindigkeit3.1.3
Sauerstoff3.2
Zündquellen3.3
Gefährdungen durch Brandgase und Brandrauche4
Prinzipien des Löschens5
Baulicher Brandschutz6
Baustoffe und Bauteile6.1
Baustoffklassen6.2
Feuerwiderstandsklassen6.3
Stahlkonstruktionen6.3.1
Holzkonstruktionen6.3.2
Brandschutzverglasungen6.3.3
Brandabschnitte6.4
Rauch- und Wärmeabzug6.5
Industriebau6.6
Betriebliche Brandschutzmaßnahmen7
Brandgefährdete Bereiche7.1
Explosionsgefährdete Bereiche7.2
Brennbare Stoffe und Gemische im Betrieb7.3
Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der Brandgefährdung7.3.1
Einstufung und Kennzeichnung7.3.2
Sicherheitsdatenblatt7.3.3
Brandschutzmaßnahmen im Einzelnen7.4
Fluchtwege und Notausgänge7.4.1
Sicherheitsbeleuchtung7.4.2
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung7.4.3
Betriebsanweisung und Unterweisung7.4.4
Transport und Lagerung7.4.5
Brandschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit brennbaren Stäuben7.4.6
Heiß- und Feuerarbeiten7.4.7
Technischer Brandschutz8
Brandmeldeanlagen8.1
Allgemeine Funktionsbeschreibung8.1.1
Bauarten von Brandmeldern8.1.2
Mobile Brandmeldeanlagen8.1.3
Alarmierungseinrichtungen8.2
Rauchabzugsanlagen8.3
Feuerlöscheinrichtungen8.4
Tragbare Feuerlöscher8.4.1
Fahrbare Feuerlöscher8.4.2
Bauart von Feuerlöschern und Löschmittel8.4.3
Beschriftung von Feuerlöschern8.4.4
Auswahl der bereitzustellenden Feuerlöscheinrichtungen8.4.5
Positionierung von Feuerlöschern8.4.6
Wandhydranten8.4.7
Löschspraydosen8.4.8
Löschdecken8.4.9
Brandvermeidungsanlagen8.5
Stationäre Feuerlöschanlagen8.6
Stationäre Wasserlöschanlagen8.6.1
Gaslöschanlagen8.6.2
Pulverlöschanlagen8.6.3
Schaumlöschanlagen8.6.4
Aerosol-Löschanlagen8.6.5
Stationäre Kleinlöschanlagen8.6.6
Halbstationäre Löschanlagen8.6.7
Löschwasseranlagen ("Steigleitungen")8.7
Löschwasseranlage "trocken"8.7.1
Löschwasseranlage "nass"8.7.2
Löschwasseranlage "nass/trocken"8.7.3
Trinkwasser-Installationen mit Wandhydranten8.7.4
Personenlöscheinrichtungen8.8
Körpernotduschen8.8.1
Feuerlöscher8.8.2
Löschdecken8.8.3
Instandhaltung und Prüfung von Feuerlöscheinrichtungen8.9
Feuerlöscher8.9.1
Wandhydranten8.9.2
Verhalten im Brandfall9
Ausbildung der Belegschaft im Brandschutz9.1
Sicherer Einsatz von Feuerlöschern9.2
Im Brandfall organisiert evakuieren9.3
Planungen für den Brandfall9.4
Alarmplan9.4.1
Brandschutzordnung9.4.2
Flucht- und Rettungsplan9.4.3
Feuerwehrplan9.4.4
Vorschriften und Regelwerke zum betrieblichen Brandschutz10
Nationale Vorschriften10.1
DGUV Regeln und DGUV Informationen10.2
DGUV Fachbereich AKTUELL10.2.1
Technische Regeln10.3
Normen und Richtlinien10.4
Checkliste betrieblicher BrandschutzAnhang

Vorwort

Brände und Explosionen sind oft die unmittelbaren Auslöser von Unfällen. Der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung wurden in den vergangenen Jahren (2010-2017) jeweils etwa 2.000 Arbeitsunfälle gemeldet, deren Ursache auf Brände und Explosionen zurückzuführen sind. Auch wirtschaftlich kann ein Brand katastrophale Folgen für den Betrieb haben. Jeder zweite Betrieb muss nach einem großen Brandschaden Insolvenz anmelden. Genehmigungsrechtlich werden lediglich Grundanforderungen zum Brandschutz formuliert. Aus diesem Grund ist es wichtig, ergänzende Maßnahmen zu ergreifen, so dass das Ausmaß eines Schadens und somit die Betriebsunterbrechung reduziert wird.

Die Verletzungen bei einem Brand werden durch die direkte Einwirkung der Flammen oder heißen Rauchgase auf ungeschützte Bereiche des menschlichen Körpers, durch die Auswirkung brennender Kleidung sowie Rauchvergiftung (Rauchgasinhalation) verursacht. Dem betrieblichen Brandschutz kommt daher zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Sachschäden eine große Bedeutung zu.

Technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der Beschäftigten sind zwingend notwendige Bestandteile der Planung von Arbeitsplätzen und Fertigungsabläufen. Dazu gehören auch Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen. Sie liegen generell im Verantwortungsbereich der Unternehmerin oder des Unternehmers und der von ihr oder ihm beauftragten Personen.

Oft wird in den Betrieben argumentiert, dass es noch nie zu einem Brand gekommen ist. Es sei außerdem sehr unwahrscheinlich, dass in Zukunft ein Brand entstehen würde. Dieser Einstellung wurde gerichtlich widersprochen:

"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss." (Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster, 10A 363/86 vom 11.12.1987)

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Abb. 1
Aufgaben im Brandschutz