Abschnitt 2 - 2 Verantwortliche, Beauftragte und Beteiligte im betrieblichen Brandschutz
Die Verhütung und Bekämpfung von Bränden und Explosionen ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller Personen im Betrieb.
Die Verhütung und Bekämpfung von Bränden und Explosionen ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller Personen im Betrieb.