DGUV Information 209-014 - Lackieren und Beschichten

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Abschnitt 3.6 - 3.6 Reinigung und Entsorgung

Dieser Abschnitt umfasst das Reinigen der Arbeitsgeräte und Lackieranlagen sowie die Entsorgung von Putzmaterial, Schutzkleidung, Reinigungsmittel, flüssigen Lackresten und Filtermaterial.

3.6.1 Gefährdungen

Tabelle 28
Gefährdungen beim Reinigen und Entsorgen

Lackierkabinen und -stände
  • Ablagerungen von Beschichtungsstoffen

  • Funkenbildung beim Reinigen

  • Elektrostatische Entladung beim Abziehen von Schutzfolien

  • Selbstentzündung bei Lagerung gebrauchter Filtermaterialien

Spritzpistolen
  • Elektrostatische Entladung bei unzureichende Erdung der Betriebs- und Hilfsmittel

Bei lösemittelhaltigen Reinigern
  • Hautentfettende Wirkung

  • Atemwegsreizung

  • Übelkeit, Schwindelgefühl, Benommenheit

  • Brand- und Explosionsgefährdungen durch Lösemitteldämpfe

Putzlappen oder Schutzkleidung
  • Selbstentzündung

Reinigungsmittel und flüssige Lackreste
  • Brand- und Explosionsgefährdungen durch Lösemitteldämpfe

3.6.2 Schutzmaßnahmen

Tabelle 29
Schutzmaßnahmen beim Reinigen und Entsorgen

SchutzmaßnahmenZusätzliche Schutzmaßnahmen
LackierständeSubstitution
Keine
Technische
  • Bei Reinigungsarbeiten technische Lüftung einschalten.

  • Ableitfähige Folien verwenden.

  • Z. B. Abziehlack, Kalkmilch, Schmierseife oder Papier vor dem Lackieren aufbringen.

Lagerung beladener Filtermaterialien
  • Vor der Lagerung nicht verpressen/verdichten.

  • Auf ausreichende Wärmeabfuhr achten.

  • Hinweise des Filterhersteller beachten.

LackierständeOrganisatorische
  • Ablagerungen in angemessenen Zeitabständen entfernen, auch in Absaugeinrichtungen, in Lacknebelabscheidern und in der Umgebung, besonders auf dem Fußboden.

  • Bei Verwendung von Papier zur Auskleidung ist darauf zu achten, dass es täglich bei Arbeitsschluss entfernt wird.

  • Bei der Reinigung von Fußböden, besonders bei Schleifarbeiten, Funkengaben vermeiden.

  • Zeitabstände in der Betriebsanweisung oder dem Reinigungsplan beachten.

  • Bei Entfernung von Staubablagerungen ist darauf zu achten, dass Absauggeräte für entzündbare Stäube geeignet sind.

  • Bei Arbeiten mit Zündgefahren in feuer- und explosionsgefährdeten Bereichen ist ein Erlaubnisschein erforderlich. Siehe DGUV Information 209-046 Anhang 5

Persönliche
  • Schutzhandschuhe benutzen.

  • Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege gemäß Hautschutzplan durchführen.

  • Atemschutz benutzen, z. B. bei unzureichender Absaugung.

SpritzpistolenSubstitution
  • Nicht entzündbare Reinigungsmittel verwenden.

Technische
  • Verwendung von Reinigungsgeräten für Spritzpistolen

Manuelle Reinigung
  • Bei lösemittelhaltigen Reinigern technische Lüftung verwenden.

  • Betriebs- und Hilfsmittel erden.

  • Ableitfähigen Bodenbelag verwenden.

Elektrostatische Handsprüheinrichtungen und Sprühsysteme
  • Pistolen für nicht entzündbare Beschichtungsstoffe nicht mit entzündbaren Reinigungsmitteln spülen.

Organisatorische
Reinigungsgeräte für Spritzpistolen
  • Betriebsanleitung und Gerätekennzeichnung (Typenschild) der Herstellfirmen bezüglich der Informationen zu Explosionsgefahren beachten.

Persönliche
Manuelle Reinigung
  • Chemikalienschutzhandschuhe benutzen.

  • Ableitfähige Schutzschuhe benutzen.

  • Bei Spritzgefahr Augenschutz benutzen.

Putzlappen oder SchutzkleidungSubstitution
Keine
Technische
Entsorgung
  • Geschlossenen und nicht entzündbaren Behälter verwenden. (Siehe Abbildung 30)

Organisatorische
Reinigung
  • Nicht mit Lösemittel reinigen.

  • Für die Reinigung der Schutzkleidung sind Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen zuständig.

  • Sammelbehälter regelmäßig leeren.

  • Stark verschmutzte oder durchtränkte Putzlappen und Schutzkleidung sofort wechseln.

Persönliche
  • Schutzhandschuhe oder Hautschutz benutzen.

Reinigungsmittel und flüssige LackresteSubstitution
Keine
Technische
Keine
Organisatorische
  • Entsprechend den Empfehlungen der Hersteller sammeln und entsorgen (Sicherheitsdatenblatt Abschnitt 13).

  • Offene Gefäße verschließen.

  • Lackreste nicht in die Kanalisation gelangen lassen.

  • Je nach Zusammensetzung des Lacks kann es sich nach Abfallrecht auch um gefährlichen Abfall handeln. Das gilt z. B. für lösemittelhaltige Lacke und Verdünnungsmittel.

  • Gebinde mit Lackresten nie im Lacktrockner aushärten.

Persönliche
Keine

Weitere Gefährdungen und Schutzmaßnahmen sind in der DGUV Information 209-088 "Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten" beschrieben.

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Abb. 30
Sammlung von gebrauchtem Putzmaterial