Dieser Abschnitt umfasst das Reinigen der Arbeitsgeräte und Lackieranlagen sowie die Entsorgung von Putzmaterial, Schutzkleidung, Reinigungsmittel, flüssigen Lackresten und Filtermaterial.
3.6.1 Gefährdungen
Tabelle 28
Gefährdungen beim Reinigen und Entsorgen
Lackierkabinen und -stände |
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Ablagerungen von Beschichtungsstoffen Funkenbildung beim Reinigen Elektrostatische Entladung beim Abziehen von Schutzfolien Selbstentzündung bei Lagerung gebrauchter Filtermaterialien
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Spritzpistolen |
Bei lösemittelhaltigen ReinigernHautentfettende Wirkung Atemwegsreizung Übelkeit, Schwindelgefühl, Benommenheit Brand- und Explosionsgefährdungen durch Lösemitteldämpfe
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Putzlappen oder Schutzkleidung |
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Reinigungsmittel und flüssige Lackreste |
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3.6.2 Schutzmaßnahmen
Tabelle 29
Schutzmaßnahmen beim Reinigen und Entsorgen
| Schutzmaßnahmen | Zusätzliche Schutzmaßnahmen |
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Lackierstände | Substitution |
Keine | |
Technische |
Bei Reinigungsarbeiten technische Lüftung einschalten. Ableitfähige Folien verwenden. Z. B. Abziehlack, Kalkmilch, Schmierseife oder Papier vor dem Lackieren aufbringen.
| Lagerung beladener FiltermaterialienVor der Lagerung nicht verpressen/verdichten. Auf ausreichende Wärmeabfuhr achten. Hinweise des Filterhersteller beachten.
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Lackierstände | Organisatorische |
Ablagerungen in angemessenen Zeitabständen entfernen, auch in Absaugeinrichtungen, in Lacknebelabscheidern und in der Umgebung, besonders auf dem Fußboden. Bei Verwendung von Papier zur Auskleidung ist darauf zu achten, dass es täglich bei Arbeitsschluss entfernt wird. Bei der Reinigung von Fußböden, besonders bei Schleifarbeiten, Funkengaben vermeiden.
| Zeitabstände in der Betriebsanweisung oder dem Reinigungsplan beachten. Bei Entfernung von Staubablagerungen ist darauf zu achten, dass Absauggeräte für entzündbare Stäube geeignet sind. Bei Arbeiten mit Zündgefahren in feuer- und explosionsgefährdeten Bereichen ist ein Erlaubnisschein erforderlich. Siehe DGUV Information 209-046 Anhang 5
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Persönliche |
| Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege gemäß Hautschutzplan durchführen. Atemschutz benutzen, z. B. bei unzureichender Absaugung.
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Spritzpistolen | Substitution |
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Technische |
Manuelle ReinigungBei lösemittelhaltigen Reinigern technische Lüftung verwenden. Betriebs- und Hilfsmittel erden. Ableitfähigen Bodenbelag verwenden. Elektrostatische Handsprüheinrichtungen und Sprühsysteme | |
Organisatorische |
Reinigungsgeräte für Spritzpistolen
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Persönliche |
Manuelle Reinigung
Chemikalienschutzhandschuhe benutzen. Ableitfähige Schutzschuhe benutzen. Bei Spritzgefahr Augenschutz benutzen.
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Putzlappen oder Schutzkleidung | Substitution |
Keine | |
Technische |
Entsorgung
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Organisatorische |
Reinigung
Nicht mit Lösemittel reinigen. Für die Reinigung der Schutzkleidung sind Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen zuständig. Sammelbehälter regelmäßig leeren.
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Persönliche |
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Reinigungsmittel und flüssige Lackreste | Substitution |
Keine | |
Technische | |
Keine | |
Organisatorische |
Entsprechend den Empfehlungen der Hersteller sammeln und entsorgen (Sicherheitsdatenblatt Abschnitt 13). Offene Gefäße verschließen. Lackreste nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
| Je nach Zusammensetzung des Lacks kann es sich nach Abfallrecht auch um gefährlichen Abfall handeln. Das gilt z. B. für lösemittelhaltige Lacke und Verdünnungsmittel. Gebinde mit Lackresten nie im Lacktrockner aushärten.
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Persönliche |
Keine | |
Weitere Gefährdungen und Schutzmaßnahmen sind in der DGUV Information 209-088 "Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten" beschrieben.
Abb. 30
Sammlung von gebrauchtem Putzmaterial