DGUV Information 209-014 - Lackieren und Beschichten

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Abschnitt 3.5 - 3.5 Abdunsten und Trocknen

Nach dem Beschichtungsprozess muss die Lackschicht oder der Spachtel auf dem Werkstück aushärten. Abhängig vom Beschichtungsmittel und von der Größe und dem Material des Werkstücks kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz. Bei Beschichtungsstoffen mit Lösemitteln spricht man von Abdunsten oder Trocknen.

Tabelle 25
Verschiedene Trocknungsverfahren

TypVerfahren
Lufttrocknen
  • Lösemittelhaltige Lacksysteme, nicht industriell, außer Reparaturlackierung

Kammertrockner
  • Meist industrielle Lackierung, sowohl wässrige als auch lösemittelhaltige Beschichtungsmittel

Durchlauftrockner
  • Meist industrielle Lackierung, sowohl wasserbasierte als auch lösemittelhaltige Beschichtungsmittel

Kombinierte Lackier- und Trockenkabine
  • Keine Serienfertigung, sowohl wasserbasierte als auch lösemittelhaltige Beschichtungsstoffe

IR-Strahler
  • Spotrepairarbeiten, IR-Trocknungskabinen

UV-Trockner
  • UV-Lacke

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Abb. 25
Kammertrockner

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Abb. 26
Kombikabine in Spezialausführung mit UV-Strahlern

3.5.1 Gefährdungen

Tabelle 26
Gefährdungen beim Trocknen

VerfahrenGefährdung
Lufttrocknung außerhalb von Trocknern und AbdunstbereichenBrand- und Explosionsgefährdungen
  • Lösemitteldämpfe

  • Zündquellen in der Umgebung

  • Unzureichende Absaugung

Durchlauf-/KammertrocknerBrand- und Explosionsgefährdungen
  • Höchstzulässige/r Lösemittelmenge/-durchsatz laut Beschickungsanweisung überschritten

  • Elektrostatische Aufladung aufgrund fehlender/defekter Erdung im Bereich der Öffnungen

  • Trocknungstemperatur nicht korrekt eingestellt

Mechanische Gefahren
  • Durchlauftrockner: Störung im Transportsystem

  • Kammertrockner: Beim Beschicken durch Transportwagen

Kombinierte Lackier-/TrockenkabineBrand- und Explosionsgefährdungen
  • Modus "Trocknen" nicht gegen Modus "Lackieren" verriegelt

  • Absaugung nicht eingeschaltet

  • Trocknungstemperatur nicht korrekt eingestellt

Kombinierte Lackier- und Trockenkabine
  • Keine Serienfertigung, sowohl wasserbasierte als auch lösemittelhaltige Beschichtungsstoffe

Mobile IR-StrahlerThermische Gefahren
  • Verbrennung durch heiße Oberflächen am Werkstück oder am Strahler

Brand- und Explosionsgefährdungen
  • Heiße Oberfläche als Zündquelle

UV-TrocknerThermische Gefahren
  • Verbrennung durch heiße Oberflächen am Strahler

Emissionen durch UV-Strahlung
  • Verbrennungen der Haut und Augenschäden durch ungeschützte Exposition

3.5.2 Schutzmaßnahmen

Das Abdunsten und Trocknen frisch beschichteter Werkstücke muss grundsätzlich in dafür vorgesehenen Bereichen oder Räumen erfolgen, die mit ausreichender natürlicher oder technischer Lüftung ausgerüstet sind.

Tabelle 27
Schutzmaßnahmen beim Trocknen

SchutzmaßnahmenZusätzliche Schutzmaßnahmen
Lufttrocknung in Abdunst- oder LackierbereichenSubstitution
Keine
Technische
  • Technische Lüftung verwenden, wenn der Flammpunkt des Beschichtungsstoffs weniger als 15 °C über der Verarbeitungstemperatur (Trocknungstemperatur) liegt.

  • Absaugung oder Abdichtung von Schächten, Kanälen in Bodennähe (Lösemitteldämpfe sind schwerer als Luft)

Organisatorische
  • Hordenwagen zum Abdunsten oder Trocknen im Bereich der technischen Lüftung richtig positionieren, wenn z. B der Spritzstand auch den Abdunstbereich absaugt (siehe Abbildung 28 und Abbildung 29)

  • Im Abdunstbereich keine Arbeitsplätze einrichten/sich nicht unnötig dort aufhalten.

Persönliche
  • Ableitfähige Schutzschuhe benutzen.

  • Bei sehr engen, stark beladenen Abdunsträumen Atemschutz benutzen.

Durchlauf-/KammertrocknerSubstitution
  • Keine

Technische
  • Technische Lüftung im Trockner verwenden.

Organisatorische
  • Beschickungsanweisung zur höchstzulässigen Beschickung beachten.

  • Betriebsanleitung und Gerätekennzeichnung (Typenschild) der Herstellfirmen bezüglich der Informationen zu Explosionsgefahren und Anforderungen an den Aufstellungsbereich beachten.

  • Fußboden im Bereich der Öffnungen ableitfähig gestalten.

Persönliche
  • Ableitfähige Schutzschuhe benutzen.

Kombinierte Lackier-/TrockenkabineSubstitution
Keine
Technische
  • Technische Lüftung im Trockner verwenden.

Organisatorische
  • Beschickungsanweisung zur höchstzulässigen Beschickung beachten.

  • Betriebsanleitung und Gerätekennzeichnung (Typenschild) der Herstellfirmen bezüglich der Informationen zu Explosionsgefahren und Anforderungen an den Aufstellungsbereich beachten.

Persönliche
  • Ableitfähige Schutzschuhe benutzen.

Mobile IR-StrahlerSubstitution
Keine
Technische
Keine
Organisatorische
  • Nicht in die Strahlung schauen.

  • Direkte Bestrahlung der Haut vermeiden.

  • Können bei der Trocknung Isocyanate austreten, ist eine gute Belüftung an den Arbeitsplätzen (z. B. Fenster und Türen öffnen) nötig.

Persönliche
Keine
UV-TrocknerSubstitution
Keine
Technische
Keine
Organisatorische
  • Nicht in die Strahlung schauen.

  • Direkte Bestrahlung der Haut vermeiden.

  • Berührung des Strahlers und heißer Werkstücke vermeiden.

  • Maximal zulässige Verwendungsdauer des Strahlers beachten (siehe Betriebsanweisung).

Persönliche
  • Augenschutz benutzen.

  • Je nach Dauer und Höhe der UV-Strahlung entsprechenden wirksamen Hautschutz benutzen.

Weitere Informationen finden Sie in der DGUV Regel 100-500 und 100-501, Kapitel 2.28 "Betreiben von Trocknern für Beschichtungsstoffe" und Kapitel 2.29 "Verarbeiten von Beschichtungsstoffen".

Technische Lüftung in Abdunsträumen und -bereichen

Für eine wirksame technische Lüftung haben sich folgende Maßnahmen bewährt:

  • Zuluft im oberen, Absaugung im unteren Bereich des Raums;

  • Abluft als technisches Aggregat (Ventilator);

  • der Zuluftvolumenstrom entspricht ungefähr dem Abluftvolumenstrom;

  • eine Fehlfunktion wird durch einen optischen und akustischen Alarm angezeigt.

Die Wirkungsweise von Lüftungsmaßnahmen kann man mit Strömungsprüfröhrchen sehr gut kontrollieren. Hiervon sollte immer Gebrauch gemacht werden, wenn das Lackierverfahren und die zu lackierenden Werkstücke geändert werden.

Weitere Informationen zu Abdunst- und Trockenräumen finden Sie in der DGUV Information 209-046 "Lackierräume und -Einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe"

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Abb. 27
Absaugung an Hordenwagen

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Abb. 28
Falsche Anordnung beim Abstellen frisch lackierter Teile

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Abb. 29
Richtige Anordnung beim Abstellen frisch lackierter Teile