Abschnitt 3.5 - 3.5 Abdunsten und Trocknen
Nach dem Beschichtungsprozess muss die Lackschicht oder der Spachtel auf dem Werkstück aushärten. Abhängig vom Beschichtungsmittel und von der Größe und dem Material des Werkstücks kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz. Bei Beschichtungsstoffen mit Lösemitteln spricht man von Abdunsten oder Trocknen.
Tabelle 25
Verschiedene Trocknungsverfahren
Typ | Verfahren |
---|---|
Lufttrocknen |
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Kammertrockner |
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Durchlauftrockner |
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Kombinierte Lackier- und Trockenkabine |
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IR-Strahler |
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UV-Trockner |
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Abb. 25
Kammertrockner
Abb. 26
Kombikabine in Spezialausführung mit UV-Strahlern
3.5.1 Gefährdungen
Tabelle 26
Gefährdungen beim Trocknen
Verfahren | Gefährdung |
---|---|
Lufttrocknung außerhalb von Trocknern und Abdunstbereichen | Brand- und Explosionsgefährdungen
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Durchlauf-/Kammertrockner | Brand- und Explosionsgefährdungen
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Kombinierte Lackier-/Trockenkabine | Brand- und Explosionsgefährdungen
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Kombinierte Lackier- und Trockenkabine |
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Mobile IR-Strahler | Thermische Gefahren
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UV-Trockner | Thermische Gefahren
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3.5.2 Schutzmaßnahmen
Das Abdunsten und Trocknen frisch beschichteter Werkstücke muss grundsätzlich in dafür vorgesehenen Bereichen oder Räumen erfolgen, die mit ausreichender natürlicher oder technischer Lüftung ausgerüstet sind.
Tabelle 27
Schutzmaßnahmen beim Trocknen
Schutzmaßnahmen | Zusätzliche Schutzmaßnahmen | |
---|---|---|
Lufttrocknung in Abdunst- oder Lackierbereichen | Substitution | |
Keine | ||
Technische | ||
|
| |
Organisatorische | ||
| ||
Persönliche | ||
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| |
Durchlauf-/Kammertrockner | Substitution | |
| ||
Technische | ||
| ||
Organisatorische | ||
| ||
Persönliche | ||
| ||
Kombinierte Lackier-/Trockenkabine | Substitution | |
Keine | ||
Technische | ||
| ||
Organisatorische | ||
| ||
Persönliche | ||
| ||
Mobile IR-Strahler | Substitution | |
Keine | ||
Technische | ||
Keine | ||
Organisatorische | ||
|
| |
Persönliche | ||
Keine | ||
UV-Trockner | Substitution | |
Keine | ||
Technische | ||
Keine | ||
Organisatorische | ||
| ||
Persönliche | ||
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Weitere Informationen finden Sie in der DGUV Regel 100-500 und 100-501, Kapitel 2.28 "Betreiben von Trocknern für Beschichtungsstoffe" und Kapitel 2.29 "Verarbeiten von Beschichtungsstoffen".
Technische Lüftung in Abdunsträumen und -bereichen
Für eine wirksame technische Lüftung haben sich folgende Maßnahmen bewährt:
Zuluft im oberen, Absaugung im unteren Bereich des Raums;
Abluft als technisches Aggregat (Ventilator);
der Zuluftvolumenstrom entspricht ungefähr dem Abluftvolumenstrom;
eine Fehlfunktion wird durch einen optischen und akustischen Alarm angezeigt.
Die Wirkungsweise von Lüftungsmaßnahmen kann man mit Strömungsprüfröhrchen sehr gut kontrollieren. Hiervon sollte immer Gebrauch gemacht werden, wenn das Lackierverfahren und die zu lackierenden Werkstücke geändert werden.
Weitere Informationen zu Abdunst- und Trockenräumen finden Sie in der DGUV Information 209-046 "Lackierräume und -Einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe"
Abb. 27
Absaugung an Hordenwagen
Abb. 28
Falsche Anordnung beim Abstellen frisch lackierter Teile
Abb. 29
Richtige Anordnung beim Abstellen frisch lackierter Teile