DGUV Information 209-014 - Lackieren und Beschichten

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Abschnitt 2.9 - 2.9 Mechanische Gefährdung und Ergonomie

Beim Lackieren ist neben den allgemeinen Gefährdungen auch ein Augenmerk auf Gefährdungen zu richten, die nicht direkt mit dem Lackieren zusammenhängen. Das sind zum Beispiel folgende mechanische Gefährdungen:

  • herabfallende Gegenstände

  • Lastaufnahmemittel (z. B. Haken) mit zu geringer Tragfähigkeit

  • umkippende Werkstücke

  • Absturz bei Arbeiten von hochgelegenen Arbeitsplätzen (siehe DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz")

Auch ergonomische Aspekte sind beim Lackieren zu berücksichtigen.

Besonders Arbeiten über Kopf, im Hocken, im Knien oder in Zwangshaltung sind zu vermeiden.