Abschnitt 2.7 - 2.7 Beschäftigungsbeschränkung
2.7.1 Jugendschutz
Jugendliche dürfen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) unter anderem nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung ausgesetzt sind.
Das gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher, wenn die Arbeiten zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich sind, ihr Schutz durch die Aufsicht einer fachkundigen Person gewährleistet ist und der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen unterschritten wird.
Jugendliche sind mindestens halbjährlich zu unterweisen.
2.7.2 Mutterschutz
Der Arbeitsgeber oder die Arbeitgeberin darf eine schwangere Frau gemäß Mutterschutzgesetz (MuSchG) keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie in einem Maß Gefahrstoffen ausgesetzt ist oder sein kann, das für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt.
Eine unverantwortbare Gefährdung gilt zum Beispiel als ausgeschlossen,
wenn für den jeweiligen Gefahrstoff die arbeitsplatzbezogenen Vorgaben eingehalten werden und
es sich um einen Gefahrstoff handelt, der bei Einhaltung der arbeitsplatzbezogenen Vorgaben hinsichtlich einer Fruchtschädigung als sicher bewertet wird.
Weitere Hinweise dazu, wann eine unverantwortbare Gefährdung vorliegt oder wann sie als ausgeschlossen gelten kann, sind im Mutterschutzgesetz enthalten.
Sind Produkte mit folgenden H-Sätzen gekennzeichnet, liegt eine unverantwortbare Gefährdung vor:
Tabelle 6
Erklärung der H-Sätze für unverantwortbare Gefährdungen
Gefahrenpiktogramm | H-Sätze | Erläuterungen |
---|---|---|
H360, H361 H340 H350 H370 | Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (H360, H361), Krebs erzeugen (H350), genetische Effekte verursachen (H340) oder Organe schädigen (H370). | |
H300, H301 H310, H311 H330, H331 | Kann bei Verschlucken (H300, H301), Einatmen (H330, H331) oder Hautkontakt (H310, H311) tödlich sein. | |
- | H362 | Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. |