DGUV Information 209-014 - Lackieren und Beschichten

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Abschnitt 1.2 - 1.2 Wo finden Sie die nötigen Informationen zu den Beschichtungsstoffen?

1.2.1 Kennzeichnung

Das Kennzeichnungsetikett auf dem Gebinde/der Dose liefert erste Hinweise auf mögliche Gefährdungen. Die Kennzeichnung besteht aus

  • Gefahrenpiktogrammen,

  • dem Signalwort "Gefahr" oder "Achtung",

  • den Gefahrenhinweisen (H-Sätze) und

  • den Sicherheitshinweisen (P-Sätze).

Abbildung 1 zeigt ein Beispiel für das Etikett eines Lacks. Werden Produkte umgefüllt oder nach dem Mischen in ein neues Gebinde abgefüllt, muss das neue Gefäß entsprechend gekennzeichnet werden.

1.2.2 Sicherheitsdatenblatt

Für weitere Informationen ist das Sicherheitsdatenblatt heranzuziehen. Dort erhalten Sie detailliertere Angaben, nicht nur zu den möglichen Gefährdungen, sondern auch zu Schutzmaßnahmen, Lagerung, etc.

Sicherheitsdatenblätter müssen spätestens mit der ersten Lieferung eines Produkts übermittelt werden. Sicherheitsdatenblätter sind in 16 Abschnitte gegliedert, siehe Tabelle 5.

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Abb. 1
Beispiel für das Etikett eines Lacks

Tabelle 5
Die 16 Abschnitte des Sicherheitsdatenblatts

16 Abschnitte des Sicherheitsdatenblatts
AbschnittAusgewählte Inhalte
1.Bezeichnung des Stoffs bzw. Gemischs und des Unternehmens
2.Mögliche GefahrenEinstufung und Kennzeichnung des Produkts
3.Zusammensetzung/Angaben zu BestandteilenAufzählung der gefährlichen Inhaltsstoffe des Lacks bzw. des Löse- und Verdünnungsmittels
4.Erste-Hilfe-Maßnahmen
5.Maßnahmen zur Brandbekämpfung
6.Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
7.Handhabung und LagerungIn Unterabschnitt 7.3: Angabe von branchenspezifischen Leitlinien z. B. der GISCODE
8.Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche SchutzausrüstungenIn Unterabschnitt 8.1: Angabe der Grenzwerte
In Unterabschnitt 8.2: Angabe der geeigneten persönlichen Schutzausrüstung (PSA), wie Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Atemschutz
9.Physikalische und chemische EigenschaftenSicherheitstechnische Kennzahlen, z. B. Flammpunkt (FP) und Explosionsgrenzen Hinweis auf Explosionsgefährdungen
10.Stabilität und Reaktivität
11.Toxikologische Angaben
12.Umweltbezogene Angaben
13.Hinweise zur Entsorgung
14.Angaben zum Transport
15.Rechtsvorschriften
16.Sonstige AngabenTexte der H- und P-Sätze, Abkürzungsverzeichnis

Sicherheitsdatenblätter müssen

  • mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden,

  • für Beschäftigte zugänglich sein.

Im Gefahrstoffverzeichnis muss auf die Sicherheitsdatenblätter verwiesen werden.

1.2.3. Technisches Merkblatt

Im Technischen Merkblatt sind die unterschiedlichen Verarbeitungsarten mit den einzusetzenden Mengen, Verdünnungen und den Vorbehandlungen beschrieben.