Abschnitt 1.2 - 1.2 Wo finden Sie die nötigen Informationen zu den Beschichtungsstoffen?
1.2.1 Kennzeichnung
Das Kennzeichnungsetikett auf dem Gebinde/der Dose liefert erste Hinweise auf mögliche Gefährdungen. Die Kennzeichnung besteht aus
Gefahrenpiktogrammen,
dem Signalwort "Gefahr" oder "Achtung",
den Gefahrenhinweisen (H-Sätze) und
den Sicherheitshinweisen (P-Sätze).
Abbildung 1 zeigt ein Beispiel für das Etikett eines Lacks. Werden Produkte umgefüllt oder nach dem Mischen in ein neues Gebinde abgefüllt, muss das neue Gefäß entsprechend gekennzeichnet werden.
1.2.2 Sicherheitsdatenblatt
Für weitere Informationen ist das Sicherheitsdatenblatt heranzuziehen. Dort erhalten Sie detailliertere Angaben, nicht nur zu den möglichen Gefährdungen, sondern auch zu Schutzmaßnahmen, Lagerung, etc.
Sicherheitsdatenblätter müssen spätestens mit der ersten Lieferung eines Produkts übermittelt werden. Sicherheitsdatenblätter sind in 16 Abschnitte gegliedert, siehe Tabelle 5.
Abb. 1
Beispiel für das Etikett eines Lacks
Tabelle 5
Die 16 Abschnitte des Sicherheitsdatenblatts
16 Abschnitte des Sicherheitsdatenblatts | ||
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Abschnitt | Ausgewählte Inhalte | |
1. | Bezeichnung des Stoffs bzw. Gemischs und des Unternehmens | |
2. | Mögliche Gefahren | Einstufung und Kennzeichnung des Produkts |
3. | Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen | Aufzählung der gefährlichen Inhaltsstoffe des Lacks bzw. des Löse- und Verdünnungsmittels |
4. | Erste-Hilfe-Maßnahmen | |
5. | Maßnahmen zur Brandbekämpfung | |
6. | Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung | |
7. | Handhabung und Lagerung | In Unterabschnitt 7.3: Angabe von branchenspezifischen Leitlinien z. B. der GISCODE |
8. | Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen | In Unterabschnitt 8.1: Angabe der Grenzwerte In Unterabschnitt 8.2: Angabe der geeigneten persönlichen Schutzausrüstung (PSA), wie Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Atemschutz |
9. | Physikalische und chemische Eigenschaften | Sicherheitstechnische Kennzahlen, z. B. Flammpunkt (FP) und Explosionsgrenzen Hinweis auf Explosionsgefährdungen |
10. | Stabilität und Reaktivität | |
11. | Toxikologische Angaben | |
12. | Umweltbezogene Angaben | |
13. | Hinweise zur Entsorgung | |
14. | Angaben zum Transport | |
15. | Rechtsvorschriften | |
16. | Sonstige Angaben | Texte der H- und P-Sätze, Abkürzungsverzeichnis |
Sicherheitsdatenblätter müssen
mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden,
für Beschäftigte zugänglich sein.
Im Gefahrstoffverzeichnis muss auf die Sicherheitsdatenblätter verwiesen werden.
1.2.3. Technisches Merkblatt
Im Technischen Merkblatt sind die unterschiedlichen Verarbeitungsarten mit den einzusetzenden Mengen, Verdünnungen und den Vorbehandlungen beschrieben.