DGUV Information 209-014 - Lackieren und Beschichten

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Lackieren und Beschichten
(DGUV Information 209-014 )

(bisher: BGI 557)

Information

ccc_1523_as_1.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Ausgabe: August 2019

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InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorwort
Anwendungsbereich
Beschichtungsstoffe1
Zusammensetzung von Beschichtungsstoffen, Verdünnungsmitteln und Reinigern1.1
Wo finden Sie die nötigen Informationen zu den Beschichtungsstoffen?1.2
Kennzeichnung1.2.1
Sicherheitsdatenblatt1.2.2
Technisches Merkblatt1.2.3
Welche Aufgaben haben Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen und Beschäftigte?1.3
Gefährdungsbeurteilung1.3.1
Betriebsanweisung1.3.2
Hilfen für das Unternehmen und die Beschäftigten1.3.3
Allgemeine Schutzmaßnahmen2
Brand- und Explosionsschutz2.1
Explosionsgefährdeter Bereich2.1.1
Explosionsgeschütze Geräte2.1.2
Weitere Zündschutzmaßnahmen2.1.3
Lacklagerung2.2
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)2.3
Atemschutz2.3.1
Hautschutz2.3.3
Handschutz2.3.4
Körperschutz (Bekleidung)2.3.5
Gehörschutz2.3.6
Ordnung und Sauberkeit2.4
Erste Hilfe/Ersthelfer und Ersthelferinnen2.5
Arbeitsmedizinische Vorsorge2.6
Beschäftigungsbeschränkung2.7
Jugendschutz2.7.1
Mutterschutz2.7.2
Fluchtwege2.8
Mechanische Gefährdung und Ergonomie2.9
Arbeitsverfahren und Gefährdungen3
Vorbehandlung/Reinigen der Werkstücke3.1
Gefährdungen3.1.1
Schutzmaßnahmen3.1.2
Anmischen3.2
Gefährdungen3.2.1
Schutzmaßnahmen3.2.2
Spritzlackieren3.3
Gefährdungen3.3.1
Schutzmaßnahmen3.3.2
Streichen und Rollen3.4
Gefährdungen3.4.1
Schutzmaßnahmen3.4.2
Abdunsten und Trocknen3.5
Gefährdungen3.5.1
Schutzmaßnahmen3.5.2
Reinigung und Entsorgung3.6
Gefährdungen3.6.1
Schutzmaßnahmen3.6.2
Arbeiten unter besonderen Bedingungen3.7
Arbeiten in Behältern und engen Räumen3.7.1
Große, schwer transportable Werkstücke3.7.2
BetriebsanweisungsentwürfeAnhang 1
Vorschriften und RegelnAnhang 2
AbkürzungsverzeichnisAnhang 3

Vorwort

Lackierarbeiten werden in einer Vielzahl von Arbeitsfeldern durchgeführt. Beispiele sind Lohnbeschichtung, Fensterbau, Stahlbau, Fahrzeugbau, Schiffbau, Musikinstrumentenbau, Schreinerei, KFZ-Reparatur.

Lackierarbeiten sind fast immer mit erheblichen Gefährdungen verbunden. Das gilt vor allem für das Spritzlackieren von Hand. Aber auch andere Auftragsverfahren, zum Beispiel Rollen oder Streichen, sind nicht ungefährlich. Auch bei den zugehörigen Vor- und Nacharbeiten müssen Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten ergriffen werden.

Die Hauptursache für Gefährdungen sind die Beschichtungsstoffe selbst. Nahezu durchgängig handelt es sich um Gefahrstoffe, die viele unterschiedliche gesundheitsschädliche Komponenten enthalten. Die meisten flüssigen Lacke sind noch dazu entzündbar und führen deshalb zu Brand- und Explosionsgefährdungen.

Anwendungsbereich

In dieser Informationsschrift sind die wichtigsten Anforderungen an die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz beim Lackieren und Beschichten dargestellt. Sie richtet sich in erster Linie an Beschäftigte, die diese Arbeiten durchführen. Aber auch Führungskräfte und im betrieblichen Arbeitsschutz tätige Personen sollen unterstützt werden, zum Beispiel bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisungen sowie der Durchführung von Unterweisungen.

Berücksichtigt werden Gefährdungen bei folgenden Arbeitsschritten:

  • Vorbehandlung (Schleifen, Reinigen und Abbeizen),

  • Auftragen der Grundierung und/oder des Lacks von Hand, dabei schwerpunktmäßig das Spritzen oder Sprühen, am Rande auch das Streichen und Rollen,

  • Abdunsten und Trocknen von Lackschichten,

  • Reinigen von Kabinen, Ständen und Sprühpistolen,

  • Umgang mit Beschichtungsstoff (Lagern, Anmischen, Bereitstellen, Entsorgen).

In dieser Schrift nicht enthalten sind Gefährdungen und Maßnahmen für andere Auftragsverfahren wie Tauchen, Fluten, Gießen, Walzen, Tränken, Elektrotauchlackieren sowie das Pulverbeschichten.

Zu einigen Themen, die in dieser Information behandelt werden, sind ausführlichere Informationen in den folgenden Publikationen zu finden:

ThemaDruckschrift
Brand- und ExplosionsschutzDGUV Information 209-046
"Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe"
Elektrostatisches Beschichten, PulverbeschichtenDGUV Information 209-052
"Elektrostatisches Beschichten"
Gesundheitsschutz, persönliche SchutzausrüstungDGUV Regel 109-013
"Schutzmaßnahmenkonzept für Spritzlackierarbeiten - Lackaerosole"