DGUV Information 209-013 - Anschläger

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Abschnitt 24 - 24. Aufbewahrung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln

Anschlagketten und Anschlagseile werden zweckmäßigerweise an Gestellen hängend aufbewahrt.

Sie müssen trocken und luftig sowie gegen die Einwirkung von Witterungseinflüssen und aggressiven Stoffen geschützt gelagert werden (Bild 24-1).

Es ist zweckmäßig, schwere Anschlagmittel mit großen Aufhängegliedern so in Aufnahmevorrichtungen zu lagern, dass der Kranfahrer sie direkt mit dem Kranhaken aufnehmen kann (Bild 24-2).

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Bild 24-1: Vorbildliche Aufbewahrung von Seilen und Ketten

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Bild 24-2: Abgestellte, gegen Umfallen gesicherte Lastaufnahmemittel

Dadurch ist es nicht mehr notwendig, das schwere Aufgängeglied mit der Hand aufzulegen.

Für die Finger entfällt die Quetschgefahr.

Nicht gekennzeichnete Anschlagmittel dürfen nicht verwendet werden.