DGUV Information 209-013 - Anschläger

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Abschnitt 10 - 10. Hebebänder und Rundschlingen

Hebebänder entstehen durch das Vernähen von gewebten Gurtbändern aus Polyester-, Polyamid- oder Polypropylen-Fasern.

Bezogen auf das Eigengewicht besitzen Hebebänder eine hohe Tragfähigkeit und schonen durch ihre Anschmiegsamkeit die Oberfläche der Last.

Rundschlingen bestehen aus einem Fadengelege in einem Schlauch und sind sehr flexibel.

Das Polyester-Hebeband und die Polyester-Rundschlinge sind erkennbar am blauen eingenähten Etikett (Bild 10-1).

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Bild 10-1: Polyester-Hebeband mit eingenähtem Etikett

Sie verbinden Licht- und Wärmestabilisierung, gute Beständigkeit gegen die meisten Säuren und Lösemittel mit einem hohen Elastizitätsmodul. Polyester ist der am häufigsten verwendete Werkstoff. Nur beim Einsatz in Laugen ist er nicht so beständig und sollte deshalb auch nicht mit Seife, sondern mit schonenden Haushaltswaschmitteln gewaschen werden.

Demgegenüber ist das Polyamid-Hebeband mit grünem Etikett gegenüber Laugen gut beständig. Der Nachteil des Polyamid-Hebebandes liegt in der starken Dimensionierung wegen der zu berücksichtigenden geringeren Nassbruchfestigkeit und hohen Wasseraufnahme in feuchter Umgebung, die bei Frost zum Steifwerden führt.

Hebebänder und Rundschlingen aus Polypropylen mit braunen Etiketten haben zwar eine geringere Tragfähigkeit bezogen auf ihr Eigengewicht. Sie sind jedoch chemisch sehr beständig und werden entsprechend bei Sonderfällen eingesetzt.

Für den Einsatz in chemischen Bädern aller Art wird empfohlen, genaue Verwendungsangaben des Herstellers einzuholen und dabei Temperatur und Badverweildauer anzugeben.

Hebebänder dürfen nur so eingesetzt werden, dass die gekennzeichneten Endschlaufen im Kranhaken hängen und das Werkstück vom Hebeband aufgenommen wird und nicht umgekehrt.

Je nach Art der Vernähung gibt es

  • endlose Hebebänder,

  • Hebebänder mit Endschlaufen und Endschlaufenverstärkung,

  • Hebebänder mit Endbeschlägen.

Zur Erhöhung der Abrieb- und Schnittfestigkeit können Beschichtungen oder Überzüge aus sehr schnittfesten Kunststoffen, insbesondere mindestens etwa 5 mm dickem Polyurethan, aufgebracht werden.

Zur Verhinderung von Schnittbeschädigungen werden verschiebbare Schutzschläuche mit dicker Polyurethanbeschichtung verwendet, zum Teil zusätzlich mit eingelegten kleinen Metallteilen (Bild 10-2).

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Bild 10-2: Nur der verschiebbare, innen armierte Polyurethan-Schutzschlauch mit starker, mindestens 5 mm dicker Beschichtung ermöglicht das gefahrlose Wenden des Coils, wenn das Band deutlich länger ist als der Kantenschutzschlauch

Das Abheben von Coils vom liegenden Stapel, verbunden mit gleichzeitigem Wenden, hat sich als sehr Gefahr bringend erwiesen. Prinzipiell müssen die Coils mit einem Gabelstapler zunächst einmal auf dem Boden abgesetzt werden, bevor sie gewendet werden dürfen.

Flexible, dünne Schutzschläuche aus 1 bis 2 mm Textil- oder PU-imprägniertem Schutzschlauch, ähnlich einem Feuerwehrschlauch, dienen nur dem Abriebschutz: Sie sind kein Kantenschutz!

Beim Positionieren der Kantenschutzschläuche ist darauf zu achten, dass alle, beim Umfangen von größeren Lasten auch die oberen, scharfen Kanten einer Last abgedeckt sind.

Rundschlingen mit Kantenschutzschlauch sind nurzum Heben, nicht jedoch zum Wenden geeignet, im Kantenbereich entsteht zu viel Wärme.

Durch die Fehlpositionierung von Kantenschutzschläuchen und durch die Verwendung von Abriebschutzschläuchen als Kantenschutzschläuche ist es zu einer Vielzahl von Unfällen gekommen.

Einige Unfälle seien hier als Beispiele genannt:

  • Weil der aufsteckbare Kantenschutzschlauch erst eine Woche später geliefert werden konnte, wurde provisorisch mit einer Rundschlinge, die nur mit einem Abriebschutzschlauch versehen war, ein Coil angehoben. Bereits beim ersten Hub stürzte das Edelstahl-Coil ab und zerstörte den Transportwagen.

  • Beim Anheben eines Kranes wurden seine vier Stützen mit je einer Rundschlinge unterfangen. Auf den Schutz der unteren scharfen Kanten achtete man; eine obere scharfe Kante des Stützträgers durchschnitt durch den 2 mm dicken Abriebschutzschlauch die Rundschlinge. Sodann wurden alle anderen drei Rundschlingen ebenfalls zerschnitten. Sachschaden: 150.000 €.

  • Beim Durchstecken von Rundschlingen durch Transportaugen kam es bei einer Transportvorführung zu einem Lastabsturz: Ein Toter und ein Schwerverletzter war die Folge. Die Rundschlinge war durchgeschnitten worden.

  • Eine 1-t-Rundschlinge war mit 8 mm Kettenverbindungsgliedern (Tragfähigkeit 2 t) zu einem Gehänge zusammengestellt worden. Ein Impuls durch den Teilabsturz des Unterteils des Großwerkzeuges durchschnitt die Rundschlinge; die Folge war eine schwere Schädelverletzung.

Aber auch beim Einsatz der Kantenschutzschläuche kann es zu Fehlern kommen: Ein Coil war mit 23 t schwerer als die üblichen Coils und konnte so nicht mit einem 20-t-Hebeband mit Kantenschutzschlauch von einem Schiff aus angehoben werden. Man positionierte in dem engen Loch des Coils zwei Bänder nebeneinander, die sich naturgemäß schräg stellten. Dadurch wurden von außen ausgehend beide Hebebänder durch den Kantenschutzschlauch hindurch durchgeschnitten. Die Last stürzte aus 5m Höhe in das Binnenschiff zurück und zerstörte den Schiffsboden.

Bei einseitig, mindestens 5 mm dick fest beschichteten Bändern darf natürlich nur die mit Kantenschutz versehene Seite an der Last anliegen. Damit darf man jedoch keine Last wenden.

Es gibt für Hebebänder und Rundschlingen einige besondere Anwendungshinweise:

  • Beim Heben der Last darf der Öffnungswinkel der Endschlaufen an den Verbindungsstellen 20° nicht übersteigen.

  • Sie dürfen nur mit verstärkten Endschlaufen im Schnürgang verwendet werden. Bänder ohne verstärkte Endschlaufen entsprechen nicht der Norm. Es sind meist Einwegbänder, die fehlerhafterweise weiter verwendet werden.

  • Beim Einsatz mehrerer Hebebänder oder Rundschlingen unter Traversen müssen diese annähernd lotrecht hängen, damit keine einseitige Belastung auftritt.

  • Lasten dürfen nicht auf ihnen stehen, wenn dadurch die Gefahr der Beschädigung besteht.

  • Sie dürfen nicht geknotet werden.

  • Nach Einsatz in Chemikalienbädern sind sie zu neutralisieren und zu spülen. Nur dadurch lassen sich Chemikalienkonzentrationen im Faserwerkstoff, die einen inneren Reibverschleiß bewirken können, bei mehrmaligem Einsatz vermeiden.

  • Hebebänder ohne metallische Beschlagteile dürfen bei vorgeschlungenen Ladegütern - wenn die Hebebänder während eines längeren Transportes oder bei längerer Lagerung um die Ladeeinheit geschlungen bleiben - mit dem 1,4-fachen derauf dem Etikett angegebenen Nenntragfähigkeit beansprucht werden. Am Ende der Transportkette müssen die Hebebänder der weiteren Benutzung entzogen werden. Eine erneute Verwendung ist nur zulässig, wenn festgestellt wird, dass keine die Sicherheit beeinträchtigenden Mängel vorhanden sind.

Der Wert 1,6-fach aus der alten VGB 9a (heute BG-Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" [BGR 500], Kapitel 2.8) bezog sich auf Bänder mit dem Tragfähigkeitsfaktor 8.

Einweg-Hebebänder

Einweg-Hebebänder werden häufig für Halbfertigmaterialien eingesetzt, um Rohre, Profile oder Stangen vom Hersteller bis zum Verbraucher zu bringen. Der Tragfähigkeitsfaktor beträgt 5 bei normgerechten Einwegbändern. Bei Importbändern ist er aus Preisgründen oft auf 4 reduziert. Die Benutzung solcher Bänder ist unzulässig. Die Bänder dürfen innerbetrieblich nicht weiter verwendet und müssen sofort entsorgt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, sollte man sie sofort zerschneiden.

DIN 60005 gilt für Einwegbänder mit orangefarbenem Etikett (mit CE-Zeichen). Farben sind nicht vorgeschrieben. Einwebänder sind oft weiß, wie die meisten Import-Einwegbänder, oder schwarz; solche schwarzen Bänder aus Automobilsicherheitsgurt-Restmengen oder optischen Unterqualitäten werden oft als Schlingen der Holzindustrie zugeliefert und im Fertighaus-Holzbau und Zimmereigewerbe, z. B. in Dachstuhlelemente, mit eingenagelt und nach der Montage zerschnitten.