DGUV Information 209-011 - Gasschweißen

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Abschnitt 6.1 - 6.1 Schutzkleidung

Der Schutz des Körpers vor Strahlung sowie Metall- und Schlackespritzern ist durch persönliche Schutzkleidung sicherzustellen. Welche Art von Schutzkleidung verwendet werden sollte, muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden. Dabei ist die unterschiedliche Intensität der Einwirkungen bei den verschiedenartigen schweißtechnischen Verfahren zu berücksichtigen.

Schutzkleidung muss vom Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Textile Schutzkleidung für Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren muss die Prüfanforderungen von DIN EN ISO 11611 erfüllen und entsprechend zertifiziert sein. In jedem Falle muss die Kleidung hochgeschlossen getragen werden und frei von Verunreinigungen durch Öle und Fette sein. Für spezielle Arbeitsbedingungen, zum Beispiel Überkopfschweißen, Brennschneiden, Arbeiten in engen Räumen, sind geeignete Ergänzungen der Kleidung, wie Kopfhauben, Gamaschen, Schürzen oder schwer entflammbare Kleidung und Ähnliches erforderlich.