DGUV Information 209-011 - Gasschweißen

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Abschnitt 5 - 5 Gesundheitsgefahren durch Gefahrstoffe

Zusätzlich zu den Unfallgefahren tritt bei Schweißarbeiten eine Gefährdung durch Gefahrstoffe auf, die umgangssprachlich auch als Schadstoffe bezeichnet werden. Im Rahmen einer Gefährdungsanalyse sind auftretende Gefährdungen zu bestimmen und entsprechende Schutzmaßnahmen aufzuzeigen. Die Gefahrstoffverordnung begründet eine eindeutige Rangigkeit der auszuführenden Schutzmaßnahmen von Substitution des Verfahrens, technischen, dann organisatorischen Maßnahmen bis letztendlich zur Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung, die nur zur Beseitigung von verbleibenden Restgefährdungen dienen kann.

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Die Technische Regel zu Gefahrstoffen "Schweißtechnische Arbeiten" (TRGS 528) dient als Hilfe bei der Gefährdungsanalyse und der Festlegung wirksamer Schutzmaßnahmen.